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Aigner Lehner Zuschin prüfen Ansprüche eines Postkastenbetrugsopfers

Wie auch die Tageszeitung Kurier bereits berichtete, sind derzeit Betrüger regelmäßig in Wien unterwegs und entleeren Briefkästen, um gezielt nach hohen Rechnungen zu suchen. Diese werden dann manipuliert und mit verändertem IBAN an die Rechnungsempfänger zugestellt. Überweisen die ahnungslosen Betrugsopfer dann an die, auf den gefälschten Rechnung angegebenen Kontoverbindungen, landen die überwiesenen Beträge nicht bei den ursprünglichen Rechnungsausstellern, sondern bei den Betrügern. Die Masche dieses sogenannten „Postkartenbetrugs“ ist so simpel wie effektiv, denn bis auf den gefälschten IBAN unterscheiden sich die Rechnungen nicht von den Originalen.
Auch unserer Kanzlei wurde kürzlich von einem gleichgelagerten Betrugsfall in Kenntnis gesetzt. In diesem Zusammenhang werden für den Geschädigten sowohl die Möglichkeit eines Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren zu prüfen sein als auch etwaige Ansprüche gegenüber den involvierten Geldinstituten. Dabei sind besonders aus dem Kontovertrag resultierende Nebenpflichten, speziell Schutz- und Aufklärungspflichten beachtlich, zumal auch das Handelsgericht Wien erst jüngst in einem Urteil festhielt, dass Banken auch ohne eine konkrete Vereinbarung verpflichtet sind, Systeme einzusetzen, die den Kunden vor Missbrauch schützen.

15.10.2019, RA Mag. Lukas Aigner

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