
TradedWell
Aktuell erreichen uns viele Anfragen von Privatanlegern betreffend der Handelsplattform „TradedWell“. Aigner I Lehner I Zuschin Rechtsanwälte haben die Sachverhalte rechtlich geprüft und konnten in den individuellen Fällen mehrere Rechtsverstöße gefunden werden, die den geschädigten Anlegern die Möglichkeit zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Österreich bietet. Gerne prüfen wir auch Ihren Fall und stehen für ein kostenloses und unverbindliches Erstgesprächunter der Telefonnummer 01 361 99 04 jederzeit zu Ihrer Verfügung. 82,78% der Kleinanleger verlieren Geld, wenn sie CFDs über TradedWell handeln.
Allgemeine Daten zu Broker
TradedWell
Der Online-Broker TradedWell bietet eine breite Palette hoch spekulativer Investitionsmöglichkeiten mit Fokus am Kapital-, Rohstoff- und Kryptowährungsmarkt an. Die Webseite des Unternehmens ist unter der Adresse www.tradedwell.com/de erreichbar. Konkret werden dem Kunden folgende Investitionsmöglichkeiten angeboten:
Finanzinstrument | Verfügbarkeit bei TradedWell |
---|---|
Anleihen | Nein |
Rohstoffe | Nein |
Aktien | Nein |
Kryptowährungen | Nein |
Forex | Ja |
CFD | Ja |
Der Sitz des Online-Brokers befindet sich in Zypern, Isiodou, Andrea Laskaratou & Emmanouil Roides Street 10-12, 2nd Floor, Agia Zoni, 3031 Limassol. Hinter der Handelsbezeichnung TradedWell verbirgt sich das Unternehmen iTrade Global (CY) Ltd., welches von der lokalen Regulierungsbehörde, der Cyprus Securities and Exchange Comission (CySEC https://www.cysec.gov.cy/en-GB/home/), beaufsichtigt wird.
Die Kommunikation zwischen TradedWell und den Anlegern erfolgt hauptsächlich via E-Mail, Live-Chat oder Telefon. Gelegentlich wird dem Anleger auch ein Beratungsgespräch via Fernzugang (zb: Teamviewer, LinKDesk, Anydesk etc.) angeboten, wobei Mitarbeiter des Brokers direkt auf dem Computer des Anlegers Handlungen vornehmen bzw. diesem direkte Anweisungen erteilen.
Hilfe und Maßnahmen durch unsere Kanzlei bei Verlusten
Aigner | Lehner | Zuschin Rechtsanwälte
Ihre kompetenten Spezialisten bei Anlegerschäden
Wenn auch Sie zu jenen Anlegern gehören, die durch Online-Trading bereits Verluste erleiden mussten, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung unserer Kanzlei in der Vertretung geschädigter Anleger wissen unsere spezialisierten Anwälte genau, worauf zu achten ist und können Ihnen schnell sagen, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben und welche Schritte zu setzen sind, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Setzen Sie noch heute den ersten Schritt zur Kompensation Ihres Schadens und treten Sie mit uns in Kontakt. Rufen Sie uns an oder senden Sie gleich folgende Unterlagen mit dem Betreff „Schaden durch Online-Broker“ an office@aigner-partners.at:
- Kurze Sachverhaltsdarstellung
- Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Broker
- Transaktionsübersicht
- Vertragsunterlagen
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ersuchen wir auch um Bekanntgabe des Versicherungsunternehmens und Ihrer Polizzennummer. Nach erfolgter Beauftragung erstellen wir für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtschutzversicherung und werden Ihnen berichten, ob eine Deckung für Ihren Schadensfall erzielt werden konnte.
Die erfahrenen Anlegeranwälte von Aigner | Lehner | Zuschin Rechtsanwälte werden Sie umgehend zur näheren Erörterung der Sachlage kontaktieren und Ihnen ein persönliches Angebot zur Verfolgung Ihrer Ansprüche unterbreiten.
Erfahrungen unserer Kanzlei
Als Anleger ist man stets auf der Suche nach vielversprechenden und vor allem rentablen Anlagemöglichkeiten. Online-Handelsplattformen werben bei Kleinanlegern regelmäßig mit der Möglichkeit bereits mit wenig Kapital (EUR 250,00 aufwärts) hohe Gewinne zu lukrieren. Die dabei verwendeten (Kredit-)Hebel, sogenannte „Leverage“ Veranlagungen, die eine Vervielfachung des eingesetzten Betrags ermöglichen, bergen jedoch ein sehr hohes Risiko eines Totalverlustes. Viele Anbieter klären Ihre Kunden über die Funktionsweise von gehebelten Finanzprodukten und über das damit einhergehende Risiko gar nicht oder nur unzureichend auf.
Nach den von unserer Kanzlei in zahlreichen Einzelfällen gesammelten Erfahrungen, kommen nachfolgende Strategien und Verhaltensweisen von Online-Brokern häufig zum Einsatz:
Lockvogeltaktik
Bei der Lockvogeltaktik werden Anleger dazu verleitet, kleine Summen, wie etwa EUR 250,00 als Ersteinzahlung zu tätigen. Kurz danach wird der Anleger von Mitarbeitern des Brokers kontaktiert, wobei dem Anleger nach einer kurzen Einweisung in das Handelssystem sogleich Vorschläge für Investitionsmöglichkeiten unterbreitet werden.
Nachdem der Anleger innerhalb kürzester Zeit kleinere Gewinne lukrieren konnte, wird dieser im nächsten Schritt erneut von Mitarbeitern des Brokers kontaktiert und ihm suggeriert, dass er durch Einzahlung höherer Summen, höhere Gewinne erzielen wird. Viele Mandanten berichten, dass sie von ihren „Beratern“ zur Vornahme weitere Einzahlungen überredet bzw. regelrecht gedrängt wurden. Außen vor bleibt jedoch der entscheidende Hinweis darauf, dass die Investition in hochspekulative Finanzinstrumente aus dem Bereich der Derivate, insbesondere Forex und CFD, mit sehr hohen Verlustrisiken behaftet ist.
Im Ergebnis zahlt der Kunde somit Gelder auf sein Handelskonto (Marginkonto) ein, die mit einer Wahrscheinlichkeit von über 80% in einem Totalverlust enden.
Professioneller Kunde
Eine weitere Taktik, mit der unsere Kanzlei immer wieder konfrontiert wird, ist jene, dass dem Anleger von Mitarbeitern des Brokers Formulare zur Klassifizierung als „professioneller Kunde“ untergejubelt werden. Der Grund, warum Online-Broker trotz Fehlens der Voraussetzungen ihre Kunden, als professionelle Kunden einstufen, liegt daran, dass diese dadurch nicht den einschlägigen Anlegerschutzbestimmungen der Europäischen Union unterliegen. Darüber werden die Anleger von den Brokern jedoch nicht informiert. Lediglich der vermeintliche „Vorteil“ höhere Hebel einsetzen zu können, wird in den Gesprächen zwischen Anleger und Broker hervorgehoben.
Auf Grund der enormen Risiken beim CFD Handel hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unter anderem verboten, dass Klein- und Privatanlegern Hebel von mehr als 1:30 auf Hauptswährungspaare (USD, EUR, JPY, GBP, CHF und CAD) bzw 1:20 auf bekannte Aktienindizes, Gold oder sonstige Währungspaare angeboten werden. Diese Schutzbestimmung gilt allerdings nicht für professionelle Kunden und so wird von Handelsplattformen häufig versucht ihre Kunden als solche einzustufen.
Um die Voraussetzungen für die Einstufung als professioneller Kunde zu erfüllen, muss der Anleger nicht nur fundierte Kenntnisse über die eingesetzten Finanzinstrumente haben, sondern auch tatsächlich Erfahrung im Handel auf den Kapital- und Rohstoffmärkte sowie über ein entsprechendes Vermögen verfügen.
Zum Beweis dafür, dass man über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse zur Einstufung als professioneller Kunde verfügt, wird dem Anleger vom Broker regelmäßig ein Fragebogen übermittelt. Nach den Erfahrungen unserer Kanzlei scheitern die meisten Anleger beim Ausfüllen dieser Fragebögen, da sie mangels einschlägiger beruflicher Tätigkeit im Finanzsektor nicht die Erfahrungen und Kenntnisse mitbringen, um als „professioneller Kunde“ von einem Broker gelistet zu werden.
Damit eine Einstufung trotzdem möglich ist, werden unerfahrene Anleger beim richtigen Beantwortung der Fragen von Mitarbeitern des Brokers gerne angeleitet. Nach mitunter mehreren Versuchen liegt dem Broker schlussendlich ein ausgefüllter Fragebogen vor und es kommt dazu, dass ein Anleger ohne die Grundvoraussetzungen dazu zu erfüllen, als „professioneller Kunde“ beim Broker geführt wird.
Ein solches Vorgehen stellt zweifellos einen Verstoß gegen zwingende Anlegerschutzvorschriften dar und bildet eine gute Grundlage für Schadenersatzansprüche.
Bonussysteme
Immer wieder wird von Mandanten berichtet, dass Broker mit besonderen Belohnungen wie geringeren Gebühren, höheren Hebeln, Bonuszahlungen etc. versuchen, die Anleger dazu zu bringen, mehr Geld auf ihr Handelskonto einzahlen. Solche Belohnungssysteme setzen bei Anlegern den Anreiz leichtfertig weitere Gelder einzuzahlen, um von den angebotenen Belohnungen profitieren zu können. Das Risiko, dass durch höhere Einzahlungen höhere Verluste realisiert werden, wird dadurch beschwichtigt. Daher ist einem Broker das Anbieten von Belohnungen als unzulässige Marketingstrategie in Österreich gesetzlich verboten.
Broker, CFDs, Forex, etc…..Was ist das?
Nach den fundierten Erfahrungen, die unsere Kanzlei als langjährige Spezialistin in der rechtsfreundlichen Vertretung zahlreicher geschädigter Anleger sammeln konnte, sind Privatanleger aufgrund des niedrigen Zinsumfelds auf der Suche nach Möglichkeiten zur rentablen Geldanlage.
Über das Internet, insbesondere Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken, werden Privatanleger durch angeblich hohe Gewinnchancen auf sogenannte „Online-Broker“ aufmerksam. Bei Online-Brokern handelt es sich um Handelsplattformen, die einem Privatanleger einen einfachen Zugang zum Handel mit hochkomplexen Finanzinstrumenten bieten.
Was ist ein CFD?
CFD steht für „Contract for Difference” und bezeichnet sogenannte Differenzkontrakte. Es handelt sich um ein Derivat, das Wetten auf die Kursentwicklung eines Basiswerts (z.B. Aktien, Rohstoffe) ermöglicht ohne das Finanzinstrument tatsächlich zu besitzen.
Dadurch, dass in CFDs auch mit geringem Kapitaleinsatz investiert werden kann, werden diese von Brokern gerne beworben und von Klein- und Privatanlegern als vermeintlich lukrative Möglichkeit für große Gewinne wahrgenommen. Aufgrund der bei CFDs regelmäßig eingesetzten hohen Hebel („Leverage“) steigt und fällt der CFD überproportional stark im Verhältnis zu seinem Basiswert („Underlying“). Der vermeintlich lukrativen Chance auf hohe Gewinne steht das unabdingbare Verlustrisiko einschließlich der Möglichkeit eines Totalverlustes gegenüber. Über 80% der Privatanleger erleiden hohe Verluste.
Was ist Forex?
Forex ist die Kurzform für „Foreign Exchange“ und bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Währung in eine andere konvertiert wird. Im Unterschied zu klassischen Devisengeschäften mit Wechsel („Settlement“) wird im Forex-Trading kein tatsächliches Wechselgeschäft vorgenommen, sondern nur der Gewinn bzw. Verlust mit dem Margin-Konto gegengerechnet.
Für Privatanleger besteht beim Forex-Trading das Risiko gegenläufige Positionen zu den eindeutig überlegenen Marktteilnehmern (Großbanken und Hedgefonds) einzunehmen und dadurch die Trendfolge nicht zu erkennen. Zweifellos besteht zwischen Privatanlegern und institutionellen Anlegern eine massive Informationsasymmetrie.
Durch die auch hier regelmäßig eingesetzten hohen Hebeln besteht beim Forex-Trading ein sehr hohes Verlustrisiko. Im Ergebnis erleiden Privatanleger sehr häufig einen Totalverlust.
Was ist Kryptowährung?
Bei Kryptowährungen handelt es sich um digitale Vermögenswerte mit einem dezentralen, verschlüsselten Absicherungssystem. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zahlungsmitteln werden sie nicht von einer zentralen Stelle (zB. Zentral- oder Nationalbank) ausgegeben und kontrolliert.
Kryptowährungen basieren auf der Blockchain-Technologie bzw. der Distributed Ledger Technology (DLT). Es handelt sich dabei um dezentrale Datenbanken, die jedoch nicht auf einem einzigen Rechner/Server gespeichert sind, sondern über viele Computer/Nodes verteilt sind. Dadurch sind alle Informationen, die auf der Blockchain gespeichert sind, völlig transparent und können faktisch nicht manipuliert werden. Grundsätzlich kann jede Art von Information auf der Blockchain gespeichert werden, ihr wichtigster Anwendungsbereich ist jedoch die Speicherung von Transaktionen von Kryptowährungen.
Die ältesten und bekanntesten Kryptowährungen sind Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH). Zwischenzeitig existieren jedoch tausende verschiedene Kryptowährungen (https://www.coingecko.com/de; https://www.coingecko.com/de). Für Privatanleger ist es oft schwierig zu erkennen, welches Konzept hinter einer Kryptowährung tatsächlich steckt und steigt dadurch auch die Gefahr Opfer von Betrugsfällen zu werden. Für weitere Informationen zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Kryptowährungen siehe https://bitcoinbetrug.at/.