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Diverse Streitigkeiten hinsichtlich Bankklauseln

Wir vertreten laufen Kunden im Hinblick auf Vertragsstreitigkeiten mit Banken. Sehr oft berufen sich die Banken dabei auf Klauseln, die entweder im Lichte des Verbraucherkredit-Gesetzes, oder auch nach allgemeinen Grundsätzen die gröblich benachteiligend für die Kunden sind, und dementsprechend als unwirksam zu beurteilen sind. Aktuelle Interventionen unserer Kanzlei betreffen etwa die Frage, ob die Bank bei Auslandstransaktionen von hohen Summen von Vornherein zur Konvertierung in die inländische Währung berechtigt ist, ohne mit dem Kunden Rücksprache zu halten. Wesentliche Streitthemen sind in der Praxis auch die Frage, ob der Kunde verpflichtet ist, Kreditsicherheiten zu verstärken, sofern sich etwa durch die Währung, oder die schlechtere Entwicklung des Tilgungsträgers eine Deckungslücke ergibt. Regelmäßig erzielen wir in diesem Zusammenhang eine gesamthafte Regelung zugunsten des Mandanten. Weiterführende Informationen speziell in Zusammenhang mit CHF-Krediten finden Sie auch unter www.schweizerfrankenkredit-schaden.at.

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

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Presse

10.10.2025

RA Dr. Johannes Lehner und Prof. Dr. Andreas Geroldinger veröffentlichen Leitartikel bei Relaunch des Anwaltsblatts

Das österreichisches Anwaltsblatt hat in der letzten Ausgabe 09/2025 einen grundsätzlichen Relaunch des Layouts erfahren. Um diesen Relaunch zu begleiten, haben RA Dr. Johannes Lehner und Prof. Dr....

07.08.2025

Keine Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber der Republik und dem Land Kärnten aus der Causa BUWOG

Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien...

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