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Aigner Lehner Zuschin erwirken Urteil des OLG Wien wegen rechtswidriger Erteilung von Bestätigungsvermerk

Das stattgebende Urteil aufgrund der rechtswidrigen Erteilung des Bestätigungsvermerks am KMG-Prospekt für den Vertrieb von Beteiligungen an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG ist mittlerweile rechtskräftig.

Der Mandant von Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte investierte im März und Oktober 2012 eine erhebliche Summe in den geschlossenen Fonds „Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG“. Da das Investment aufgrund der Insolvenz des Fonds zur Gänze verloren ging, erlitt der Kläger einen Totalverlust.
Dieser Schaden ist laut rechtskräftigem Urteil des OLG Wien auf den unvollständigen KMG-Prospekt zurückzuführen, wofür die Prospektkontrollorin gemäß Kapitalmarktgesetz haftet.
Da die Prospektkontrollorin im Gegensatz zum Fonds solvent ist, sind die zahlreichen geschädigten Anleger gut beraten gegen diese vorzugehen.
Für Rückfragen sowie für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, insbesondere unter g.zuschin@aigner-partners.at; Tel: 01/3619904.

22.12.2020, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

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