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Aigner Lehner Zuschin obsiegen in Rechtsstreit um die Abwehr von Ansprüchen aus einem SWAP-Geschäft

Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte vertreten das Land Burgenland in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Die Heta Asset Resolution AG, Rechtsnachfolgerin der Hypo Alpe Adria Bank International AG, machte in diesem Verfahren Ansprüche aus der Beendigung eines SWAP-Geschäfts gegen das Land Burgenland im Umfang von rd. EUR 14 Mio. geltend.

Mit Urteil vom 31.10.2023 ist das LGZRS Wien unserem Prozessstandpunkt gefolgt und hat die Klage der Heta vollinhaltlich abgewiesen. In der Begründung hat das Gericht unsere Argumente aufgegriffen und noch um eigene Überlegungen erweitert. Im Wege der Vertragsauslegung zum österreichischen Rahmenvertrag für Derivatgeschäfte kam das Gericht zum Schluss, dass die Klage unberechtigt ist. Infolge Spruchreife ist das Gericht auf den weiteren von uns erhobenen Einwand des anfänglich negativen Marktwerts des SWAP-Geschäfts und der damit verbundenen Unausgewogenheit zu Lasten des Landes Burgenland gar nicht mehr eingegangen. Die vorliegende Entscheidung ist abgesehen vom hohen Streitwert von einiger rechtlicher Tragweite, weil es um die Vertragsauslegung von Klauseln geht, die bei Derivatgeschäften von den österreichischen Banken regelmäßig verwendet werden. Wir haben im Verfahren insbesondere auf die Sonderstellung der öffentlichen Hand hingewiesen und dass dieses Geschäft als langfristiges Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen worden war. Heta wiederum hat im Verfahren den Standpunkt vertreten, das SWAP-Geschäft wäre wegen der Liquidation der Heta automatisch aufgelöst worden und hätte das Land Burgenland aus diesem Anlass eine „Ausgleichszahlung“ zu leisten, obwohl die Sicherung für die Zukunft in Folge der Kündigung weggefallen ist.

Wieder einmal ist es uns gelungen, die öffentliche Hand gegen Forderungen aus SWAP-Geschäften erfolgreich zu verteidigen. Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte haben schon in der Vergangenheit zahlreiche österreichische Städte und Gemeinden bei Derivatgeschäften erfolgreich vertreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob Heta in Berufung geht, bleibt abzuwarten.

07.11.2023, RA Mag. Lukas Aigner

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