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Aigner Lehner Zuschin + Partner erwirken in Causa Wienwert Gerichtsurteil gegen beratende Bank vor dem Handelsgericht Wien

Die von unserer Kanzlei vertretene Klägerin zeichnete 1.000 Stück der Wienwert-Anleihe AT0000A1G742 zu einem Nominale von EUR 100,00 je Stück. Die Gesamtinvestition belief sich somit auf EUR 100.000,00. Der Erwerb erfolgte nach vorheriger Beratung und Vermittlung durch die Hypo Vorarlberg Bank AG. Nach den Feststellungen des Gerichts ist in der Beratung – was der Klägerin [für den Berater] erkennbar wichtig war – darauf hingewiesen worden, dass die Anleihen mit einer grundbücherlichen Sicherung und einer Sicherung der Anlegergelder durch eine Rechtsanwaltskanzlei als Treuhänderin verbunden wären. Die Anwaltskanzlei hätte dem Berater zufolge sämtliche Ausgänge vom Treuhandkonto zu prüfen und sicherzustellen, dass die Anlegergelder für die entsprechenden Immobilienprojekte verwendet würden. Aufgrund der Angaben des Beraters ging die Klägerin irrtümlich davon aus, dass die Anleihe eine risikolose Veranlagung sei, insbesondere weil das investierte Vermögen in Immobilien investiert werde, was von einer Rechtsanwaltskanzlei als Treuhänderin kontrolliert werde und grundbücherlich abgesichert wäre. Die Klägerin wurde sohin im gegenständlichen Fall nicht über zentrale Risken im Zusammenhang mit der suggerierten Treuhandsicherheit aufgeklärt und wurde in der Beratung ein völlig falsches Bild von der Sicherheit der Veranlagung vermittelt. Der Klägerin wurde vom Handelsgericht Wien (abzüglich der von Wienwert erhaltenen Zinsen) ein Betrag von EUR 97.911,30 zzgl. 4% gesetzlichen Zinsen seit 26.09.2018 zugesprochen. [Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.]

Im Zuge der Aufarbeitung des Sachverhalts wurden unserer Kanzlei auch Unterlagen zugänglich, die belegen, dass im Zusammenhang mit der Vermittlung der Wienwert-Anleihen hohe (verdeckte) Innenprovisionen im Vertriebsnetz verteilt wurden. Ein dadurch resultierender Interessenskonflikt konnte zwar im Ausgangsfall nicht festgestellt werden, jedoch liegen auch Vereinbarungen zwischen der Emittentin (WW Holding AG) und der Hypo Vorarlberg Bank AG über Innenprovisionen bei Vermittlung von Wienwert-Anleihen vor. Die Hypo Vorarlberg finanzierte auch Projekte der Wienwert-Gruppe. Letzten Berichten des Masseverwalters zufolge war die Insolvenz der Konzernmutter schon ab dem Jahr 2012 (!) absehbar. Es liegt nahe, dass die Emittentin bzw. auch Projektgesellschaften immer wieder in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, was auch finanzierende Banken zu spüren bekamen. Es hat sich unter anderem gezeigt, dass in Projektgesellschaften oftmals keine Liquidität durch laufende Mieteinnahmen generiert wurde, sondern regelmäßig Forderungen gegen Schwestergesellschaften aufgebaut wurden. Die Emittentin und Konzernmutter selbst verfügte über keine (liquiden) Eigenmittel. Der laufende Betrieb der Gruppe war faktisch nur durch die Begebung neuer Anleihen möglich. Investoren wurden über diese Umstände regelmäßig nicht aufgeklärt.

Die Entscheidung des HG Wien zeigt exemplarisch, dass im Zuge von Beratungen durch externe Vertriebspartner (teils motiviert durch hohe und verdeckte Innenprovisionen) nicht über die zentralen Risken im Zusammenhang mit Wienwert-Anleihen aufgeklärt wurde. Unsere Erfahrung aus zahlreichen bereits von unserer Kanzlei betreuten Massenschadensfällen zeigt, dass es für Investoren vorteilhaft ist, Ansprüche auf individueller Basis gegen potentielle Anspruchsgegner wie beigezogene Berater zu verfolgen. Regelmäßig werden die Haftungsfonds der Berater nicht in dem Umfang in Anspruch genommen, wie die jener Beteiligten, gegen die sich eine „Sammel-Anspruchsverfolgung“ anbietet (z.B. Treuhänder, Abschlussprüfer, Marken-Gutachter oder Prospekthaftpflichtversicherer). Wir prüfen für Investoren auch individuelle Ansprüche und können im Rahmen unserer Gruppen-Intervention auch für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung Modelle zur kostengünstigen Durchsetzung der Ansprüche anbieten.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
RA Mag. Lukas Aigner, l.aigner@aigner-partners.at
RAA Maximilian Weiser, LL.M. (WU), m.weiser@aigner-partners.at

Aigner Lehner Zuschin + Partner 28.05.2019, RA Mag. Lukas Aigner

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