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Aigner Lehner Zuschin vertreten Anleger, die über Depositary Receipts in russische Aktien investiert haben

Wer über Depositary Receipts (ADR, GDR) in russische Aktien investiert hat, ist nun von der de facto wirtschaftlichen Enteignung durch die Depotbanken bedroht

Was viele Anleger in russischer Wertpapiere bisher nicht wussten, zumindest aber nicht als Risiko betrachteten, ist der Umstand, dass Käufe von russischen Wertpapieren durch europäische Anleger regelmäßig nicht direkt, sondern im Wege so genannter American Depositary Receipts („ADR“) oder Global Depositary Receipts („GDR“) durch die Banken abgewickelt wurden.

Durch eine Gesetzesänderung in Russland wurde es russischen Emmittenten nun verboten, ihre Aktien außerhalb Russlands über Depositary Receipts („DR“) zu handeln, und Emittenten verpflichtet, ihre DR-Programme zu beenden. Als Folge davon kündigten bereits Emittenten wie zB die New York Mellon Bank an, ihre DR-Programme zu beenden. Die Wertpapiere wurden vom Handel ausgesetzt, den Anlegern wurde von einigen Depotbanken in Aussicht gestellt, dass die ihren DRs zugrundeliegenden Aktien an sie übertragen werden. Betroffen sind Anleger, die DRs für Aktien von Gazprom, Rosneft, Nornickel, Rosagro, Mobile Telesystems, Lukoil, Sberbank und VTB Bank erworben haben.

Österreichische Kunden haben zuletzt von Ihren Depotbanken die Nachricht erhalten, dass offenbar eine Barabfindung für die DRs im Raum steht, weil ein Tausch der DRs in die Originalaktien nicht möglich sein soll. Dagegen setzen sich unsere Mandanten zur Wehr, weil dies einen ganz wesentlichen Verlust bedeuten würde.  Die DRs waren durchwegs auf einen langen Anlagehorizont erworben worden, mit dem Kalkül, von zeitlichen Schwankungen nicht wirklich berührt zu sein.  Durch die im Raum stehende zwangsweise Abfindung würde das ganze Veranlagungskonzept vieler Anleger völlig zerstört werden. Auch die ursprünglichen Entscheidungen der Anleger wären angesichts solcher Risiken ganz anders getroffen worden. Tatsache ist, dass die Anleger über diesen wesentlichen Umstand nicht informiert wurden. Typischerweise wurden die DRs als völlig gleichwertiges Äquivalent zu den Aktien dargestellt. Diese Information erweist sich nun als unrichtig. Teils war den Kunden auch gar nicht bewusst, dass sie nicht die Aktien, sondern eben nur DRs erwerben und damit verbundene schuldrechtliche Ansprüche, aber eben nicht Eigentum an den Aktien selbst.

Gerne übernehmen wir die Interessen von betroffenen Kunden. Ziel unserer Gruppenintervention ist, dass die Kunde nicht gezwungen werden, den Kursverlust zu realisieren,  entweder indem die Übertragung/der Umtausch doch in die Wege geleitet wird, oder aber mit der Bank zumindest eine entsprechende Vereinbarung über die Rückabwicklung der Transaktionen getroffen wird.

11.07.2022 RA Mag. Lukas Aigner, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

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