
Aigner Lehner Zuschin vertreten Bankkunden, die nicht über Kickbacks informiert wurden
Kickbacks, auch als Bestands- oder Vermittlungsfolgeprovision bezeichnet, sind Rückvergütungen von einer Fondsgesellschaft an den Vermittler des Investmentfonds. Diese werden auch häufig dann geleistet, wenn Banken an ihre Kunden Investmentfonds vermitteln.
Über diese Zahlungen ist von Seiten der Bank aufzuklären. Provisionen, die ohne Zustimmung vom Geld der Kunden bezahlt werden, können zurückgefordert werden. Jährlich wurden so meist zwischen 0,4 und 0,8 Prozent an Kickbacks ohne das Wissen der Kunden von der investierten Summe abgeführt. Der Rückforderungsanspruch verjährt erst nach 30 Jahren. Er steht sogar dann noch zu, wenn man seinen Investmentfonds bereits verkauft hat. Zudem können gesetzliche Zinsen iHv 4% pro Jahr geltend gemacht werden.
Aigner Lehner Zuschin vertreten laufend geschädigte Fondsinvestoren. Allfällige Fragen richten Sie bitte an RA Dr. Georg Zuschin, MBA (g.zuschin@aigner-partners.at, 01/3619904).
14.08.2024, RA Dr. Georg Zuschin, MBA
Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin
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Das österreichisches Anwaltsblatt hat in der letzten Ausgabe 09/2025 einen grundsätzlichen Relaunch des Layouts erfahren. Um diesen Relaunch zu begleiten, haben RA Dr. Johannes Lehner und Prof. Dr....
Keine Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber der Republik und dem Land Kärnten aus der Causa BUWOG
Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien...