Aigner Lehner Zuschin vertreten Geologen erfolgreich in Großschadensfall mit Sachverständigen
Der Bauherr eines gewerblich genutzten Mastschweinestalls im Mölltal in Kärnten hatte für die Umsetzung des Bauvorhabens in einer Hanglage einen Statiker mit der Erstellung eines statischen Nachweises für das Objekt beauftragt, auf dessen Grundlage der Schalungs- und Bewehrungsplan der Bodenplatte erstellt werden sollte. Das Statik bzw. Ingenieurbüro zog zur geologischen Beurteilung und Bodenerkundung einen Geologen bei. Im Herbst 2019 kam es aufgrund von schweren Regenfällen zu Hangrutschungen im gesamten Mölltal, infolge derer das gesamte Wirtschaftsgebäude zerstört wurde. Der Schaden belief sich auf über EUR 650.000,00.
Die Versicherung des Bauherrn machte schließlich Regressansprüche gegenüber den Auftragnehmern des Bauherren gerichtlich geltend.
In dem vor dem LG Klagenfurt eingeleiteten Verfahren der Versicherung vertrat unsere Kanzlei den beigezogenen Geologen, welchem Regressansprüche angedroht wurden. Das Statik- bzw. Ingenieurbüro ließ sich durch eine andere größere Wiener Wirtschaftskanzlei vertreten. Die Ansprüche der Versicherung bzw. des Bauherren konnten schließlich nach einem mehrjährigen Prozess unter Beiziehung von Sachverständigen, vollständig also mit Erfolg abgewehrt werden. Das LG Klagenfurt wies die Ansprüche der Versicherung mit Urteil gänzlich ab. Das Urteil wurde im September 2023 durch Entscheid des Obersten Gerichtshofs bestätigt und ist somit rechtskräftig.
06.10.2023 RA Maximilian Weiser, LL.M. (WU), Sprechstelle St. Michael i.L.
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