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Aigner Lehner Zuschin vertreten Mandanten im Zusammenhang mit ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung

Viele Mandanten sind damit konfrontiert, dass sie ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Maßnahmen de facto schließen mussten. Dennoch verweigern die meisten Versicherungen den Versicherungsschutz aus der Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn der Mandant selbst um Deckung ansucht. Da diese Ablehnung unserer Ansicht nach in den meisten geprüften Fällen zu Unrecht erfolgt, treten wir regelmäßig an Versicherungen heran und erwirken in der Regel auch eine Deckung.

20.05.2020, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

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Presse

07.08.2025

Keine Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber der Republik und dem Land Kärnten aus der Causa BUWOG

Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien...

23.07.2025

Abgasmanipulation: VW-Konzern zahlt Schadenersatz an das Land Steiermark

RA Dr. Johannes Lehner konnte im Verfahren um manipulierte Abgaswerte bei Fahrzeugen der Volkswagen AG nunmehr auch für das Land Steiermark einen erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits erzielen.

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