Wir beraten Sie gerne:
Büro Wien: +43-1-3619904
Büro Linz: +43-732-272850
SCROLL

Aigner Lehner Zuschin vertreten mehrere Kreditnehmer, welchen unrechtmäßigerweise Refinanzierungskosten verrechnet wurden

In sehr vielen uns vorliegenden Kreditverträgen befinden sich Vertragsklauseln, welche die Bank ermächtigen, dem Kreditnehmer Refinanzierungskosten in Rechnung zu stellen. Bei Fremdwährungskrediten ist zudem meist vorgesehen, dass der Kreditnehmer entweder die erhöhten Kosten tragen oder den Kredit konvertieren muss (wodurch in der Regel ein hoher Fremdwährungsschaden verwickelt wird). Derartige Verrechnungen von Refinanzierungskosen sind laut oberstgerichtlicher Rechtsprechung jedoch unzulässig (3 Ob 109/13w). Solche Verrechnungen werden insbesondere als unzulässig beurteilt, da die in der Klausel genannten Kosten keinen Aufwand darstellen, der gerade bei der Abwicklung des konkreten Vertrages entsteht, sondern ein Entgelt vorliegt. Entsprechende Klauseln müssen jedenfalls sowohl dem Transparenzgebot gemäß § 6 Abs. 3 KSchG also auch § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG standhalten, wonach der Unternehmer nur dann ein höheres Entgelt wie ursprünglich vereinbart verlangen kann, wenn auch eine Entgeltsenkung möglich ist („Symmetriegebot“), die für die Entgeltsänderung maßgeblichen Umständen im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind, sowie wenn ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhängt.

Die meisten uns vorliegenden Klauseln sind jedenfalls intransparent, da nicht klar ist, wer den Aufschlag festlegt, noch nach welchen Kriterien oder wie oft. Derartige Klauseln sind unzulässig und unwirksam, weshalb auf dieser Basis verrechnete Refinanzierungskosten rückzuerstatten sind.

Sollten auch Sie von einer solchen Klausel betroffen sein, können Sie sich gerne an uns wenden.

14.06.2019, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

Newsletter

Presse

29.09.2026

RA Dr. Johannes Lehner berät Stadt Linz bei Veräußerung deren Beteiligung am Linzer Flughafen

Rechtsanwalt Dr. Johannes Lehner hat die Stadt Linz (Unternehmensgruppe der Stadt Linz Holding GmbH) bei der Veräußerung deren Beteiligung an der Flughafen Linz GmbH an das Land Oberösterreich (OÖ...

28.09.2026

Aigner Lehner Zuschin im JUVE Ranking Konfliktlösung im Handbuch Österreich 2026/2027

Im JUVE Ranking Konfliktlösung im Handbuch Österreich 2026/2027, das österreichische Kanzleien im Bereich Konfliktlösung analysiert, konnten Aigner Lehner Zuschin im Bereich Prozesse ein Top-Ranking...

Zum Newsarchiv