Aktuelle Entwicklung: Insolvenzanträge bei der Sun Contracting Gruppe
Ende Oktober 2025 haben mehrere Gesellschaften der Sun Contracting Gruppe, darunter österreichische Tochtergesellschaften sowie die Muttergesellschaft Sun Contracting AG mit Sitz in Liechtenstein, Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Unternehmensgruppe war im Bereich der Photovoltaik-Investments tätig und finanzierte ihr Geschäftsmodell maßgeblich über die Ausgabe von Anleihen und qualifizierten Nachrangdarlehen. Eine Sanierung der Unternehmen ist laut aktuellen Informationen nicht vorgesehen.
Die Insolvenz ereignet sich vor dem Hintergrund einer engen wirtschaftlichen und personellen Verflechtung mit der Green Finance Gruppe, gegen die ebenfalls behördliche Verfahren, unter anderem durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), geführt werden. Dies legt nahe, dass die wahren Ursachen tiefer liegen und systemische Mängel im gesamten Geschäfts- und Vertriebsmodell eine entscheidende Rolle spielen könnten.
Folgen für Anleger
Für Anleger, die in Finanzprodukte der Sun Contracting Gruppe investiert haben, bedeutet die Insolvenz ein akutes Risiko des Totalverlusts. Nach unserer Einschätzung handelt es sich hier jedoch nicht um einen isolierten Fall unternehmerischen Scheiterns. Vielmehr zeigen sich systemische Schwachstellen und fragwürdige Praktiken in der gesamten Vertriebs- und Kontrollkette, die für Anleger eine genaue Prüfung von Schadenersatzansprüchen dringend erforderlich machen.
Welche Anlageprodukte sind betroffen?
Die Finanzierung der Unternehmensgruppe erfolgte maßgeblich über Kapital von Privatanlegern. Betroffen sind vor allem Inhaber folgender, von der Sun Contracting AG emittierter Finanzprodukte:
- Qualifizierte Nachrangdarlehen: Diese wurden häufig über die Green Finance Capital AG vertrieben. Anleger dieser Produkte sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da ihre Forderungen im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden (rangrückige Behandlung).
- Sun Contracting Registered EURO Bond 2020 (ISIN: LI0553631917): Eine unbesicherte Anleihe mit endfälliger Zinszahlung und einer extrem langen Laufzeit bis zum Jahr 2045. Laut Prospekt war keine Börsennotierung geplant, was die Handelbarkeit für Anleger massiv einschränkt.
- Sun Contracting Energy Bond 2021 (ISIN: LI1115521257): Eine unbesicherte, in Schweizer Franken (CHF) ausgegebene Anleihe mit Fälligkeit 2026, was Anleger zusätzlich einem Währungsrisiko aussetzt. Bereits der Emissionsprospekt dieses Bonds enthielt den Hinweis auf eingeschränkte Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.
- Namensaktien der Sun Contracting AG (ISIN: LI1218335159): Diese Aktien wurden Anlegern als Eigenkapitalbeteiligung verkauft, unter anderem mit der vagen Aussicht auf einen Börsengang frühestens im Jahr 2026. Als Eigenkapital sind diese Anteile im Insolvenzfall nachrangig gegenüber allen Gläubigerforderungen und somit besonders verlustgefährdet.
Für Anleger, die in die genannten Produkte investiert haben, bedeutet die Insolvenz ein akutes Risiko des Totalverlusts. Nach unserer Einschätzung handelt es sich hier jedoch nicht um einen isolierten Fall unternehmerischen Scheiterns. Vielmehr zeigen sich fragwürdige Praktiken in der gesamten Vertriebs- und Kontrollkette, die für Anleger eine genaue Prüfung von Schadenersatzansprüchen dringend erforderlich machen.
Mögliche Haftungsansätze - Prüfung auf mehreren Ebenen:
Unsere Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen zeigt, dass die Verantwortung oft nicht allein beim insolventen Unternehmen liegt. Wir prüfen daher Ansprüche gegen alle beteiligten Akteure:
- Prospekthaftung: Eine eingehende Analyse der Emissionsprospekte kann ergeben, dass die darin enthaltenen Informationen über die wirtschaftliche Lage oder die Risiken des Geschäftsmodells unvollständig oder irreführend waren. Dies kann Ansprüche gegen die Prospektersteller und -kontrollore begründen.
- Haftung von Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen
- Haftung von Organen und Entscheidungsträgern: Es wird geprüft, inwieweit verantwortliche Organe (Geschäftsführer, Vorstände) oder wirtschaftliche Eigentümer persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können.
Mögliche Schritte für betroffene Anleger
Als geschädigtem Anleger wird empfohlen, die eigenen Ansprüche zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen sowie das mögliche weitere Vorgehen wie beispielsweise
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Prüfung eines Anschlusses als Privatbeteiligter im Strafverfahren
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die verantwortlichen Prüfer und Organe
zu erörtern.
Unsere Kanzlei hat bereits in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen erfolgreich Entschädigungszahlungen für geschädigte Anleger erwirkt.
04.11.2025, RA Mag. Lukas Aigner, RA Dr. Georg Zuschin, MBA & RA Ivan Dimov, LL.M. (WU)