Aktuelle Entwicklung: Insolvenzverfahren der Green Finance Gruppe
Ende März 2026 wurden über das Vermögen der drei liechtensteinischen Kerngesellschaften der Green Finance Gruppe – der Green Finance Group AG, der Green Finance Capital AG sowie der Green Finance Broker AG – mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 27. März 2026 Insolvenzverfahren eröffnet. Die Rechtswirkungen der Insolvenzeröffnungen traten am 29. März 2026 in Kraft. Eine Sanierung der Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Insolvenz ereignet sich vor dem Hintergrund einer engen wirtschaftlichen und personellen Verflechtung mit der Sun Contracting Gruppe, gegen die ebenfalls behördliche Verfahren, unter anderem durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), geführt werden. Dies legt nahe, dass die wahren Ursachen tiefer liegen und systemische Mängel im gesamten Geschäfts- und Vertriebsmodell eine entscheidende Rolle spielen könnten.
Folgen für Anleger
Für Anleger, die in Finanzprodukte der Green Finance Gruppe investiert haben, bedeutet die Insolvenz ein akutes Risiko des Totalverlusts. Nach unserer Einschätzung handelt es sich hier jedoch nicht um einen isolierten Fall unternehmerischen Scheiterns. Vielmehr zeigen sich systemische Schwachstellen und fragwürdige Praktiken in der gesamten Vertriebs- und Kontrollkette, die für Anleger eine genaue Prüfung von Schadenersatzansprüchen dringend erforderlich machen.
Welche Anlageprodukte sind betroffen?
Die Finanzierung der Unternehmensgruppe erfolgte maßgeblich über Kapital von Privatanlegern. Betroffen sind vor allem Inhaber folgender Finanzprodukte der Green Finance Capital AG:
- Subordinated Step-Up Bond 2020
- Subordinated Step-Up Bond 2021
- Subordinated Step-Up Bond 2022–2030
- Subordinated Step-Up Bonds 2023–2031
- Step-Up CHF Bond 2024–2032
- Subordinated Step-Up Bond 2024–2032
- Subordinated Step-Up Bond 2024–2029
- CHF Bond 2024–2029
- Bearer Bond 2024
- Qualifizierte Nachrangdarlehen
Mögliche Haftungsansätze
Unsere Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen zeigt, dass die Verantwortung oft nicht allein beim insolventen Unternehmen liegt. Wir prüfen daher Ansprüche gegen alle beteiligten Akteure:
- Prospekthaftung: Eine eingehende Analyse der Emissionsprospekte kann ergeben, dass die darin enthaltenen Informationen über die wirtschaftliche Lage oder die Risiken des Geschäftsmodells unvollständig oder irreführend waren.
- Haftung von Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen
- Haftung von Organen und Entscheidungsträgern: Es wird geprüft, inwieweit verantwortliche Organe oder wirtschaftliche Eigentümer persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können.
Mögliche Schritte für betroffene Anleger
Als geschädigtem Anleger wird empfohlen, die eigenen Ansprüche zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen sowie das mögliche weitere Vorgehen wie beispielsweise
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (Frist: 08. Mai 2026)
- Prüfung eines Anschlusses als Privatbeteiligter im Strafverfahren
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die verantwortlichen Prüfer und Organe zu erörtern.
Unsere Kanzlei hat bereits in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen erfolgreich Entschädigungszahlungen für geschädigte Anleger erwirkt.
07.04.2026, RA Mag. Lukas Aigner & RA Ivan Dimov, LL.M. (WU)