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BUWOG-Prozess: RA Lehner lässt sich von Schweigen nicht abschrecken und hakt bei Grasser & Wicki nach

Einvernahme Karl-Heinz Grasser

Der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, hat heute (25.09.2018) im Korruptionsprozess um die Privatisierung der Bundeswohnungen sein Fragerecht genutzt, obwohl der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) seine Fragen nicht beantwortete. Lehner fragte etwa zu den Terminen Grassers beim – mitangeklagten – Anwalt Gerald Toifl, dem damaligen Anwalt von Walter Meischberger.

Die CA Immo war bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zunächst vorne, in der zweiten Vergaberunde aber dann knapp hinter dem Österreich-Konsortium (Immofinanz, RLB OÖ und andere) gelegen. Beim Strafprozess hat sich die CA Immo dem Verfahren angeschlossen und fordert von Grasser 200 Mio. Euro.

Wie oft war Grasser bei Meischbergers Anwalt Toifl?

Grasser habe bei einer Einvernahme gesagt, er sei zwei- oder dreimal bei Toifl gewesen, so Lehner. Aus dem Leistungsverzeichnis von Toifl ergebe sich jedoch, dass Grasser wesentlich öfter bei Meischbergers Anwalt gewesen sein müsse: Demnach sei Grasser mit anderen gemeinsam von September bis November 2009 insgesamt 39 Stunden bei Toifl gewesen, davon seien alleine auf Grasser 13 Stunden entfallen.

Insgesamt habe Toifl für das „Projekt Omega“, wie die Causa bei ihm hieß, von September bis November 2009 145 Arbeitsstunden aufgewendet. Im Herbst 2009 waren erstmals Berichte über einen Korruptionsverdacht bei der Bundeswohnungsprivatisierung aufgetaucht.

Grasser: „Vergabe war rechtlich einwandfrei“

„Die Vergabe der Bundeswohnungen war rechtlich einwandfrei, daher ist die Forderung der CA Immo von 200 Mio. Euro mir gegenüber in keiner Weise nachvollziehbar“, sagte Grasser auf die Fragen von Lehner. Daher mache er von seinem Recht auf Entschlagung Gebrauch. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Anwalt der CA Immo stellte auch Fragen zu den 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter erhalten haben will. Laut seinen Aussagen im Prozess habe seine Schwiegermutter das Geld seiner Frau geschenkt.

Im Treuhandvertrag mit der Gesellschaft Ferint, auf deren Konto bei der Meinl Bank Grasser 500.000 Euro in drei Tranchen in bar einzahlte, war aber die Schwiegermutter als wirtschaftlich Berechtigte des Geldes angeführt. Grassers Schwiegermutter habe aber im Jahr 2011 gegenüber der Finanz erklärt, sie sei nicht die wirtschaftlich Berechtigte dieses Geldes.

Frage nach Notwendigkeit von „Diskretion“

„Wenn die Mutter der Tochter 500.000 Euro schenkt, ist überhaupt eine derart anonyme Veranlagung bei der Meinl Bank erforderlich?“, fragte Lehner – und erhielt auch dafür keine Antwort des Hauptangeklagten. Grasser habe bei seiner Befragung durch die Richterin „Diskretion“ als Argument für die Veranlagung auf einem Ferint-Konto – wo nach außen kein Name aufscheint – genannt.

Warum habe seine Frau Fiona, der das Geld laut Grasser gehört, Bedarf an Diskretion bei einer Veranlagung über 500.000 Euro, wo sie doch selber angebe, ein Privatvermögen von 25 Mio. Euro zu besitzen? Warum habe die Schwiegermutter die 500.000 Euro nicht einfach auf ein Konto bei der Meinl Bank überwiesen? Oder sei der Hintergrund dieser Bareinzahlung durch Grasser der Zweck, die Mittelherkunft erschwert nachweisbar zu machen? Grasser antwortete – wie immer auf Fragen von Lehner – auch hier mit seinem Stehsatz.

Einvernahme Norbert Wicki - Vermögensverwalter

Der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, stellte zum Ende der heutigen Hauptverhandlung noch zahlreiche Fragen an Wicki - die dieser aber unter Verweis auf sein Entschlagungsrecht als Angeklagter nicht beantwortete. Nur wenn die Richterin die Fragen wiederholte bzw. einen Aspekt aufgriff war Wicki zu einer Antwort bereit.

Briefkastengesellschaft, das laut Wicki Grassers Schwiegermutter gehört, einen Kredit zur Firmengründung zurückgezahlt habe, aber in Wertpapieren. "Hat sie zugestimmt, dass sie damit ein Risiko trägt?" fragte er nach. Und er hätte nachgerechnet, dass Wicki auf eine Darlehenssumme von 100.000 Euro nur Zinsen von 2,5 Prozent jährlich gezahlt habe - obwohl er selber sagte, er habe den Kredit "großzügig" zurückgezahlt. "Sie hat mir 100.000 gegeben und nur 100.000 zurückerwartet", meinte Wicki zu dem Vorhalt.

Weiters hakte Lehner nach, wer die Dividende aus den Meinl International Power-Aktien auf dem Mandarin-Konto erhalten habe, die mit 500.000 Euro von einem Konto Meischbergers, wo ein Teil der Buwog-Provision lag, gekauft worden waren. Die Dividende blieb bei der Mandarin-Gesellschaft. Da schaltete sich auch die Richterin ein: Ob es dann überhaupt ein Treuhandverhältnis gewesen sei? Lehner machte schließlich eine Gesamtrechnung: Wenn Wicki auf das Mandarin-Konto selber rund 940.000 Euro in bar einbezahlt hatte, und - nach Abzug von Meischbergers Geld - nur mehr 719.000 Euro überblieben, sei das doch ein großes Verlustgeschäft für ihn gewesen.

Genau nachgehakt

Auch den Kreditvertrag Meischbergers mit der Mandarin schaute sich Lehner genau an - demnach haftete nämlich die Mandarin für die 500.000 Euro Rückzahlung an Meischberger. Damit hätten ja auch die anderen Vermögen auf dem Konto der Mandarin für die Rückzahlung gehaftet, so Lehner. Wicki versuchte zu beschwichtigen, der Kauf der MIP-Aktien sei ja kein Risiko gewesen, denn der "innere Wert" der Aktie sei so hoch gewesen. Woher habe er das eigentlich gewusst, wurde die Richterin neugierig, und wollte wissen, ob er mit Grasser darüber gesprochen habe - was Wicki allerdings verneinte.

28.09.2018, RA Dr. Johannes Lehner

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

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