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Causa Wienwert

Aussichtsreiche Ansprüche geschädigter Wienwert-Investoren

Für zahlreiche geschädigte Anleihegläubiger ergeben sich nach heutigem Stand bei nahezu jeder Anleihetranche aussichtsreiche Ansprüche gegen potentielle Haftungsadressaten abseits der laufenden Insolvenzverfahren. Ob und in welcher Höhe die Anleihegläubiger Kompensationen aus den laufenden Insolvenzverfahren erhalten, ist aus heutiger Sicht nämlich leider ungewiss, die Aussichten auf nennenswerte Quoten sind nach derzeitigem Stand eher gering einzuschätzen. 

Kuratoren für „individuelle Ansprüche“ nicht zuständig; Handlungsbedarf der geschädigten Anleger

Die Verfolgung individueller Ansprüche der Anleger, die von den Masseverwaltern und den Kuratoren nicht aufgegriffen werden können, ist daher von größerer Bedeutung. Auf diesem Weg können Investoren Schadenskompensationen erlangen. Für die Wienwert-Anleihen wurden Kuratoren bestellt, welche die Rückzahlungsansprüche aus der Anleihe selbst auch in der Insolvenz angemeldet haben. Wir sind im Kuratelverfahren als Vertrauensmann gewählt und stimmen unsere Vorgangsweisen eng mit den Kuratoren ab, damit das bestmögliche Ergebnis für den Geschädigten erzielt werden kann. Zu beachten ist allerdings, dass individuelle Ansprüche der Investoren nicht in die Kompetenz der Kuratoren fallen, von diesen also gar nicht aufgegriffen werden können. Dieser Umstand ist vielen Geschädigten nicht bewusst. Nach der Rechtsprechung des OGH sind Ansprüche, die eine „individuelle Komponente“ aufweisen, vom Bündelungsmechanismus der Kuratoren explizit ausgenommen. Darunter falle Ansprüche aus Anlageentscheidungen der Investoren auf Grundlage von irreführenden, falschen oder unvollständigen Informationen seitens der Emittentin oder anderer Mitwirkender. Die Aufarbeitung der Fälle hat gezeigt, dass fast jeder Anleger einen derartigen Anspruch geltend machen kann.

Gruppen- und Musterklagen, um individuelle Ansprüche effizient durchsetzen zu können

Um einen Bündelungsmechanismus für Anleihegläubiger zu schaffen, haben wir für sämtliche der von der Insolvenz betroffenen Wienwert Anleihen das Modell der Gruppenklagen entwickelt. Damit können die Ansprüche der Investoren effizient durchgesetzt werden. Natürlich muss dabei immer abgewogen werden, gegen welchen Rechtsträger die Ansprüche verfolgt werden. Individuelle Ansprüche, die gegen Wienwert selbst gerichtet sind, sind dort sinnvoll individuell verfolgbar, wo eine Haftpflichtversicherung besteht. Das betrifft vor allem die späten Käufe im Jahr 2017. Dazu wurden bereits Klagen auf den Weg gebracht. Wir werden dazu zeitnahe gesondert berichten.

Gruppenklage gegen Treuhänder gestartet - Aigner Lehner Zuschin bringen Klage gegenüber den in die Anleiheemission der WW Holding AG involvierten Treuhänder ein

Unsere Sozietät hat mit heutigem Tag die erste Gruppenmusterklage gegen den Treuhänder eingebracht. Die letzten Monate wurden genützt, um den Sachverhalt aufzuarbeiten und das Verfahren vorzubereiten.

Zentrales Argument in der Vermarktung der kritischen Wienwert-Anleihen der WW Holding AG war unter anderem die vorgeschobene grundbücherliche Absicherung durch einen Treuhänder. Den Investoren wurde zugesichert, dass die Anleihen durch einen Treuhänder abgesichert wären und dieser für eine grundbücherliche Sicherstellung der Investorengelder sorgen würde. Tatsächlich hatte die Treuhandschaft aber zahlreiche Schwächen, die augenscheinlich absichtlich verschwiegen wurden.

Im Zuge der Aufarbeitung des Sachverhalts hat sich gezeigt, dass zur konkreten Emission AT0000A100Z7 (FMA-Anleihe, zu der auch ein Kapitalmarktprospekt existierte) vom Treuhänder überhaupt keine Sicherheiten (!) bestellt wurden. In der Klage vorangehendem Schriftverkehr teilte der Treuhänder die Auffassung mit, es wäre im Zusammenhang mit dieser Emission klargestellt gewesen, dass die Emittentin die Emissionserlöse „zur Tilgung früher emittierter Anleihen, womit eine grundbücherliche Sicherstellung ausschied, verwenden durfte“. Dies deckt sich auch mit den wirtschaftlichen Daten und zu den damals aushaftenden Anleiheverbindlichkeiten. Die Emittentin war zur Tilgung bereits begebener Anleiheemission auf die gegenständliche Emission angewiesen, was auch dem Treuhänder bewusst sein musste. Ohne diese Emission wäre die Gesellschaft zahlungsunfähig geworden.

Intensive Rechtsanalysen haben gezeigt, dass der Treuhänder für die Erstellung und Verwendung der irreführenden und unvollständigen Prospektgrundlagen und die damit verbundene Förderung des Vertriebes sowie die Nichtaufklärung über die Unwirksamkeit der Treuhandschaft zumindest die rechtliche Mitverantwortung trägt. Den Investoren stehen demnach individuelle Schadenersatzansprüche zu, die sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ableiten lassen. Darauf basiert die Klage.

„Der Treuhänder hatte gemäß dem Konzept der Anleihen eine Schlüsselfunktion zur Sicherung der Anlegerinteressen inne. Tatsächlich hat der Treuhänder die Anlegerinteressen jenen der Emittentin untergeordnet. Daraus erklärt sich, dass für die geschädigten Anleger nun kein Immobilienhaftungsfonds verfügbar ist. Fundamentale Prinzipien der Treuhandschaft wurden verletzt.“ 

16.01.2019, RA Mag. Lukas Aigner

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