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Handelsgericht Wien gibt Stadt Linz im Verfahren gegen Bawag P.S.K. wegen des Swap 4175 recht

Nachdem der Ablehnungsantrag gegen den Richter im Verfahren der Stadt Linz gegen Bawag P.S.K. wegen des Swap-Geschäfts (Swap 4175) im Herbst 2019 vom OLG Wien rechtskräftig zurück- bzw. abgewiesen worden war, sahen wird als Vertreter der Stand Linz (gemeinsam mit unserem hochgeschätzten Linzer Kollegen von Wildmoser Koch und Partner Rechtsanwälten, die mit uns im Team eingeschritten sind) mit Spannung der für den Beginn des neuen Jahres anberaumten Tagsatzung des Handelsgerichts Wien entgegen. Nach nur kurzer Verhandlung verkündete Richter Mag. Pablik dann das Zwischenurteil zum Antrag der Stadt Linz zur Frage der (Un)wirksamkeit des Geschäfts. Nach Ansicht des Gerichts war das Swap-Geschäft von Anfang aus mehreren kommunalrechtlichen Gründen ungültig. Das Handelsgericht Wien ist damit nahezu vollständig der rechtlichen Argumentation der Stadt Linz gefolgt. Die BAWAG hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Zahlreiche Medien wie Kronen Zeitung Oberösterreich, OÖN, Der Standard und Die Presse sprachen zu Recht von einem „Knalleffekt“. Tatsächlich ist das Zwischenurteil von wesentlicher Bedeutung für das Verfahren, weil die Forderung der BAWAG primär auf einem gültigen Geschäft basierte. Diese Basis ist laut dem Urteil nicht gegeben. Das Urteil ist sehr erfreulich, weil es gelungen ist, das Gericht nach mehreren Prozessjahren und einer anfänglich eher gegenteiligen Sichtweise schließlich doch von der Ungültigkeit zu überzeugen.

07.01.2020, RA Mag. Lukas Aigner

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