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Investoren beauftragen Aigner Lehner Zuschin mit der Prüfung von Ansprüchen bei geplatztem FinTech-Deal

Mit 27.11.2018 wurde überraschend bekannt, dass die angestrebte Finanzdienstleistungs-Kooperation zwischen der Österreichischen Post AG und der deutschen FinTech Group AG gescheitert ist. Vorgesehen war die Gründung und Kapitalisierung eines 50:50 Jointventures zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im eigenen Filialnetz in Österreich. Bei der Österreichischen Post AG handelt es sich um eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Anteile im Mehrheitsbesitz der ÖBIB (vormals ÖIAG) stehen. Neben institutionellen Anlegern findet sich eine große Anzahl von österreichischen Kleinanlegern unter den Investoren, darunter auch viele Mitarbeiter der Österreichischen Post AG. Medienberichten zufolge ist der österreichischen Post AG aufgrund des Scheiterns der Kooperationsverhandlungen mit der FinTech Group AG ein erheblicher Schaden entstanden, der Kurs der Aktie hat aufgrund der Meldungen erheblich nachgegeben.

Die österreichische Post AG investierte laut Mitteilung des Unternehmens - quasi als Vertrauensvorschuss der Kooperation - EUR 35 Mio. im Wege einer Kapitalerhöhung in die FinTech Group AG. Das frische Kapital dazu hätte laut Berichten dienen sollen, das geplante Joint-Venture mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten. Die österreichische Post AG hat im Gegenzug 7% der Aktien an FinTech erhalten.

Das Investment erfolgte scheinbar trotz ungesicherter Vertragslage mit FinTech. Der Kurs der FinTech Aktien ist seither erheblich gefallen, die Gelder der Kapitalerhöhung sind aber scheinbar nach wie vor bei FinTech. Soweit bisher bekannt, war das Investment der Post AG offenbar nicht vor einem Scheitern der Verhandlungen abgesichert. Die Erklärung des Scheiterns der Kooperation ist zu hinterfragen.

Auch eine Stellungnahme der Finanzmarktaufsicht (FMA) legt nahe, dass es der FinTech Group AG ohne zeitliche Verzögerungen möglich gewesen wäre, Bankdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Für die Investoren ergeben sich daher erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellung.

Für die Post AG steht – sollte die Investition tatsächlich nicht mit Verkaufsrechten abgesichert worden sein -  ein erheblicher (Buch)Verlust in Höhe von derzeit rund EUR 10 Mio. zu buchen.

Fest steht, dass den AktionärenSchäden durch Kursverluste entstanden sind. Aufgrund der Börsenotierung der Gesellschaft unterliegen die Organe unter anderem den Publizitätspflichten des Börsegesetzes. Stellt sich heraus, dass die Gründe für das Scheitern der Kooperation woanders zu verorten waren, so wäre auch zu prüfen, ob die Meldepflichten gemäß Börsegesetz (Ad-hoc-Meldepflicht) gesetzeskonform eingehalten wurden. Weiters ist dringend Aufklärung geboten, ob diese erhebliche Investition in Aktien der FinTech für den Fall, dass die Kooperation nicht zustande kommt, rechtlich gesichert war und gegebenenfalls warum nicht. Aufgrund des hohen erworbenen Anteils an FinTech würde im Fall des Verkaufes des Pakets der Kurs wohlmöglich weiter unter Druck geraten.

„Wir werden den Vorstand zunächst auffordern, für die Investoren Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Die bisher veröffentlichen Informationen haben die Investoren erheblich verunsichert und zu Kursschäden geführt“. [RA Mag. Lukas Aigner]

30.11.2018, RA Mag. Lukas Aigner

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