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Keine Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber der Republik und dem Land Kärnten aus der Causa BUWOG

Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht. Anspruchsgrundlage ist die mutmaßlich parteiliche Beeinflussung des Bestbieterverfahrens zur Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften im Jahr 2004 durch den ehemaligen Finanzmister Mag. Karl-Heinz Grasser uA.

Nunmehr hat der OGH ausgesprochen, dass Ansprüche der CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten nicht verjährt sind. 
Inhaltlich hält der OGH zur dreijährigen Anspruchsverjährung fest, dass der CA Immo ein Zuwarten bis zur Rechtswirksamkeit der Anklage am 12. April 2017 und daran anschließend eine angemessene Überlegungs- und Vorbereitungsfrist für die Einbringung einer derart komplexen und kostenintensiven Schadenersatzklage jedenfalls zuzubilligen war.

Weiterführende Informationen zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (4 Ob 156/24f) finden Sie unter diesem Link:

07.08.2025, RA Dr. Johannes Lehner

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