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Oberster Gerichtshof gibt Stadt Linz im Verfahren gegen Bawag P.S.K. wegen des Swap 4175 recht

Nachdem bereits das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien im Verfahren der Stadt Linz gegen die Bawag P.S.K. wegen des Swap-Geschäfts (Swap 4175) zugunsten unserer Mandantin entschieden hatten, sahen wir als Vertreter der Stadt Linz (gemeinsam mit unserem Linzer Kollegen von Wildmoser Koch und Partner Rechtsanwälten, die mit uns im Team eingeschritten sind) mit Spannung der Entscheidung des OGH über die Revision der beklagten Partei entgegen. Nunmehr wurde vom Höchstgericht festgestellt, dass der abgeschlossene Vertrag mit der Stadt Linz unwirksam ist.
Zahlreiche Medien wie Kronen Zeitung Oberösterreich, OÖN, Der Standard und Die Presse berichteten ausführlich über das erfreuliche Urteil und kommentierten die Entscheidung dahingehend, dass die Bank nunmehr EUR 254 Mio. abschreiben müsse.
Das Urteil ist sehr erfreulich, weil es gelungen ist, das Gericht nach mehreren Prozessjahren von der Ungültigkeit des Swap-Geschäfts zu überzeugen. Über weitere Entwicklungen im Rechtsstreit der Stadt Linz gegen die Bawag P.S.K. werden wir zeitnah an dieser Stelle berichten.

29.08.2022, RA Mag. Lukas Aigner, RA Dr. Johannes Lehner

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