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Publikation: RA Dr. Lehner veröffentlicht Fachbeitrag in Zeitschrift ecolex zur Unwirksamkeit eines Notariatsakts wegen mangelnder Verlesung

In einer jüngst ergangenen Entscheidung des  Obersten Gerichtshofs hat dieser zwar ausgesprochen, dass die mangelnde Verlesung einer Privaturkunde zur Formungültigkeit des Notariatsakts qua § 68 Abs 1 lit f NO und auch § 66 iVm § 54 NO führen soll, die inhaltliche Begründung vermag jedoch nicht zu überzeugen. Folglich RA Dr. Lehner spricht eine sämtliche Auslegungsmethoden einschließende Gesetzesauslegung deutlich gegen einen solchen Solennitätsverlust. Andernfalls bietet ein Notariatsakt weniger Bestandskraft als ein bloß einfacher Schriftform unterliegender Vertrag. Der notariellen Bekräftigung einer Privaturkunde wäre damit im Rechtsverkehr deren grundlegende Schutzfunktion entzogen.

Den gesamten Aufsatz finden Sie hier:

18.10.2022 RA Dr. Johannes Lehner

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