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RA Dr. Lehner verhilft Miss Oberösterreich Corporation GmbH zu weiterem Erfolg

Im Rechtsstreit zwischen der Miss Oberösterreich Corporation GmbH und der Miss Austria Corporation konnte unser Litigation-Team rund um RA Dr. Johannes Lehner einen weiteren Teilerfolg verbuchen.
Die Miss Austria Corporation hat am 24. August 2018 als Lizenzgeberin ohne vorherige Abmahnung den Lizenzvertrag, der die Durchführungsrechte für die Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen im Bundesland Oberösterreich zum Gegenstand hat, mit der Miss OÖ Corp. aufgekündigt und dies mit vermeintlichen Vertragsverletzungen unserer Mandantin begründet. Aus diesem Grund hat unser Litigation-Team rund um RA Dr. Johannes Lehner beim Landesgericht Linz Klage auf Feststellung des aufrechten Lizenzvertrages eingebracht, woraufhin von der Miss Austria Corporation ein Markenrechtsverfahren vor dem Handelsgericht Wien initiiert wurde.

Bereits am 11. Oktober 2018 hat das Handelsgericht Wien im markenschutzrechtlichen Verfahren den Antrag der Miss Austria Corporation auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung abgelehnt, dass kein Auflösungsgrund bescheinigt wurde und der Lizenzvertrag mit der Miss OÖ Corp. aufrecht ist.
Gegen diese Entscheidung hat die Miss Austria Corporation Rekurs an das OLG Wien erhoben, welches mit Beschluss (zugestellt am 4. Jänner 2019) gleichlautend festgestellt hat, dass kein wichtiger Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung bescheinigt werden konnte und der Lizenzvertrag rechtsgültig Bestand hat.
Das OLG Wien ist damit vollumfassend unserer Rechtsmeinung gefolgt, dass keinerlei Vertragsverletzungen der Miss OÖ Corp. vorliegen und insbesondere die Abhaltung der „Miss Countess“ als offizielle Vorwahl zur Miss OÖ 2019 vollkommen rechtskonform erfolgte.
Die Entscheidung des OLG Wien zeigt, dass sich die Miss OÖ Corp. zu jeder Zeit vertragstreu verhalten hat und die vorgeschobenen Kündigungsgründe der Miss Austria Corporation rechtlich haltlos sind.

Weitere Informationen zu dieser Causa finden Sie auch in der Berichterstattung auf ooe.orf.at.

08.01.2019, RA Dr. Johannes Lehner

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

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