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Rücktritt bei geschlossenen Immobilienfonds (MPC, Lloyd, HCI, König & Cie., Hanzevast etc.)

Viele Anleger kontaktieren unsere Sozietät aufgrund ihrer nicht zufriedenstellenden Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds (zB MPC Holland Fonds, Lloyd Fonds etc.). Die Beteiligungen der Anleger werden dabei von einer Treuhänderin auf Grundlage eines Treuhandvertrags verwaltet. Im Zuge der Zeichnung wurde in vielen Fällen aber keine Anlagebestätigung übergeben. In einem solchen Fall steht dem Anleger das Recht zu, vom Treuhandvertrag zurückzutreten. Durch einen solchen Rücktritt wird das Treuhandverhältnis ex tunc aufgelöst und ist dieses daher rückabzuwickeln. Wir fordern daher für die betroffenen Mandanten den Differenzbetrag zwischen Einzahlungen und erhaltenen Ausschüttungen samt 4% Zinsen für die letzten 3 Jahre Zug um Zug gegen Übertragung der Treugeberstellung bzw. der Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag.

04.05.2023, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

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