Wir beraten Sie gerne:
Büro Wien: +43-1-3619904
Büro Linz: +43-732-272850
SCROLL

Rücktritt bei Immobilienfonds

Aigner Lehner Zuschin vertreten seit Jahren erfolgreich zahlreiche Mandanten, die durch Investments in Immobilienfonds (MPC, HCI, Shedlin etc.) viel Geld verloren haben. Hierbei wurden in der Regel Treuhandkonstruktionen verwendet und haben die Anleger sehr oft keine Anlagebestätigung gemäß § 14 Z 3 KMG aF (§ 9 Z 3 KMG aktuelle Fassung) erhalten. In einem solchen Falle können die Anleger gemäß § 5 Abs 2 KMG aF (§ 21 Abs 2 KMG aktuelle Fassung) den Rücktritt von den Treuhandverträgen erklären, wodurch das Treuhandverhältnis ex tunc aufgelöst wird und dieses rückabzuwickeln ist (6 Ob 220/20a uvm). Dadurch erhalten die Anleger ihr Investment (abzüglich erhaltener Ausschüttungen) samt 4% Zinsen für die letzten 3 Jahre Zug um Zug gegen Übertragung der Treugeberstellung bzw. der Rechte und Pflichten aus den Treuhandverträgen retour.
Aigner Lehner Zuschin organisieren diesbezüglich laufend Gruppeninterventionen. Allfällige Fragen richten Sie bitte an RA Dr. Georg Zuschin, MBA (g.zuschin@aigner-partners.at, 01/3619904).

09.08.2023, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

Newsletter

Presse

07.08.2025

Keine Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber der Republik und dem Land Kärnten aus der Causa BUWOG

Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien...

23.07.2025

Abgasmanipulation: VW-Konzern zahlt Schadenersatz an das Land Steiermark

RA Dr. Johannes Lehner konnte im Verfahren um manipulierte Abgaswerte bei Fahrzeugen der Volkswagen AG nunmehr auch für das Land Steiermark einen erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits erzielen.

Zum Newsarchiv