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Rücktritt bei Immobilienfonds

Aigner Lehner Zuschin vertreten seit Jahren erfolgreich zahlreiche Mandanten, die durch Investments in Immobilienfonds (MPC, HCI, Shedlin etc.) viel Geld verloren haben. Hierbei wurden in der Regel Treuhandkonstruktionen verwendet und haben die Anleger sehr oft keine Anlagebestätigung gemäß § 14 Z 3 KMG aF (§ 9 Z 3 KMG aktuelle Fassung) erhalten. In einem solchen Falle können die Anleger gemäß § 5 Abs 2 KMG aF (§ 21 Abs 2 KMG aktuelle Fassung) den Rücktritt von den Treuhandverträgen erklären, wodurch das Treuhandverhältnis ex tunc aufgelöst wird und dieses rückabzuwickeln ist (6 Ob 220/20a uvm). Dadurch erhalten die Anleger ihr Investment (abzüglich erhaltener Ausschüttungen) samt 4% Zinsen für die letzten 3 Jahre Zug um Zug gegen Übertragung der Treugeberstellung bzw. der Rechte und Pflichten aus den Treuhandverträgen retour.
Aigner Lehner Zuschin organisieren diesbezüglich laufend Gruppeninterventionen. Allfällige Fragen richten Sie bitte an RA Dr. Georg Zuschin, MBA (g.zuschin@aigner-partners.at, 01/3619904).

09.08.2023, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

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Presse

16.01.2026

Sun Contracting Insolvenz: Wichtiges Update für Anleger (Stand Jänner 2026)

Für geschädigte Anleger der Sun Contracting Gruppe gibt es wichtige Neuigkeiten hinsichtlich der Fristen und der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

15.01.2026

2. Informationsschreiben an die Anleger der Sun Contracting Gruppe

Aktueller Stand zur Forderungsanmeldung und weitere rechtliche Einschätzung
Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der rechtlichen Aufarbeitung in der Causa „Sun Contracting Gruppe“.

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