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Rücktritt bei Immobilienfonds

Aigner Lehner Zuschin vertreten seit Jahren erfolgreich zahlreiche Mandanten, die durch Investments in Immobilienfonds (MPC, HCI, Shedlin etc.) viel Geld verloren haben. Hierbei wurden in der Regel Treuhandkonstruktionen verwendet und haben die Anleger sehr oft keine Anlagebestätigung gemäß § 14 Z 3 KMG aF (§ 9 Z 3 KMG aktuelle Fassung) erhalten. In einem solchen Falle können die Anleger gemäß § 5 Abs 2 KMG aF (§ 21 Abs 2 KMG aktuelle Fassung) den Rücktritt von den Treuhandverträgen erklären, wodurch das Treuhandverhältnis ex tunc aufgelöst wird und dieses rückabzuwickeln ist (6 Ob 220/20a uvm). Dadurch erhalten die Anleger ihr Investment (abzüglich erhaltener Ausschüttungen) samt 4% Zinsen für die letzten 3 Jahre Zug um Zug gegen Übertragung der Treugeberstellung bzw. der Rechte und Pflichten aus den Treuhandverträgen retour.
Aigner Lehner Zuschin organisieren diesbezüglich laufend Gruppeninterventionen. Allfällige Fragen richten Sie bitte an RA Dr. Georg Zuschin, MBA (g.zuschin@aigner-partners.at, 01/3619904).

09.08.2023, RA Dr. Georg Zuschin, MBA

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