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Sun Contracting Insolvenz: Wichtiges Update für Anleger (Stand Jänner 2026)

Für geschädigte Anleger der Sun Contracting Gruppe gibt es wichtige Neuigkeiten hinsichtlich der Fristen und der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Fristverlängerung in Liechtenstein: In Abstimmung mit den Insolvenzverwaltern konnte eine Verlängerung der Anmeldefrist erwirkt werden. Eine Forderungsanmeldung in den Insolvenzverfahren der Sun Contracting AG und Sun Invest AG ist für unsere Mandanten weiterhin möglich.
  • Chance für „Nachrangdarlehen“: Auch Inhaber von qualifizierten Nachrangdarlehen sollten ihre Forderungen anmelden. Unsere rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ansprüche primär auf Schadenersatz und Bereicherungsrecht (aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformationen) gestützt werden können. Diese gelten im Insolvenzverfahren nicht als nachrangig, sondern sind gleichberechtigt mit anderen Gläubigern.
  • Strafrechtliches Verfahren (WKStA): Wir bieten den Anschluss als Privatbeteiligte im Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an. Dies dient der Hemmung der Verjährung sowie der Einsichtnahme in Ermittlungsakten, um Ansprüche gegen Hintermänner und Organe zu sichern.
  • Erweiterte Haftung: Wir prüfen konsequent Ansprüche gegen weitere Haftungsadressaten wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Prospektkontrollore.

Um Ihre Rechte zu wahren und an der Verteilung der Insolvenzmasse teilzunehmen, ist eine zeitnahe und vollständige Erfassung Ihrer Daten und Unterlagen erforderlich.

16.01.2026, RA Mag. Lukas Aigner & RA Ivan Dimov, LL.M. (WU)

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

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Presse

15.01.2026

2. Informationsschreiben an die Anleger der Sun Contracting Gruppe

Aktueller Stand zur Forderungsanmeldung und weitere rechtliche Einschätzung
Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der rechtlichen Aufarbeitung in der Causa „Sun Contracting Gruppe“.

18.12.2025

Golending: Nachrangdarlehen-Besitzer erstreiten Rücktrittsrecht

Besitzern von Nachrangdarlehen der undurchsichtigen Pleitefirma Golending dürfte ein Rücktrittsrecht zustehen. Ein Urteil, das die Kanzlei Aigner Lehner Zuschin erwirkt hat, macht auch Anlegern nach...

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