
Umgang mit der aktuellen Corona-Pandemie (SARS-CoV-2)
Aigner Lehner Zuschin werden jene von der österreichischen Bundesregierung in den letzten Tagen beschlossenen Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 eindämmen sollen, unterstützen.
Die durchgehende Erreichbarkeit in den Kanzleikernzeiten (MO-FR 09:00 – 18:00 Uhr) und auch die Besetzung der Kanzleistandorte bleiben durch die gesetzten Vorkehrungen unberührt.
Wir werden auch von Home-Office Arbeitsplätzen für Sie verfügbar sein und Ihnen telefonisch und per Onlinevideokonferenzen zur Verfügung stehen, da in den letzten Wochen und Monaten mit unseren IT-Partnern ausgezeichnete und ausgiebig getestete Ressourcen geschaffen wurden.
Unbedingt erforderliche Besprechungen, Auswärtstermine und Verhandlungen werden weiterhin durch unsere Juristen besucht. Damit wird sichergestellt, dass unsere Mandanten keinesfalls Rechtsnachteile erleiden.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern Gerichte in den nächsten Tagen ausgeschriebene Tagsatzungen verschieben. Unsere Mandanten werden wir wie gewohnt umgehend über etwaige Vertagungen informieren.
13.03.2020, RA Dr. Johannes Lehner, RA Mag. Lukas Aigner
Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin
RA Dr. Johannes Lehner und Prof. Dr. Andreas Geroldinger veröffentlichen Leitartikel bei Relaunch des Anwaltsblatts
Das österreichisches Anwaltsblatt hat in der letzten Ausgabe 09/2025 einen grundsätzlichen Relaunch des Layouts erfahren. Um diesen Relaunch zu begleiten, haben RA Dr. Johannes Lehner und Prof. Dr....
Keine Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber der Republik und dem Land Kärnten aus der Causa BUWOG
Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien...