
Unzulässige Gas- und Strompreiserhöhungen
In den vergangenen Monaten und Jahren waren zahlreiche Gas- und Stromkunden in Österreich mit drastischen Preiserhöhungen und hohen Nachforderungen der Energielieferanten (VERBUND, EVN, KELAG, E.ON etc.) konfrontiert – meist ohne jegliche Vorwarnung. Auch im Jahr 2025 werden sich die Gas- und Strompreise voraussichtlich weiter erhöhen und ist erneut mit budgetbelastenden Nachforderungen zu rechnen.
Strom- und Gaspreiserhöhungen beruhen jedoch oftmals auf rechtswidrigen Vertragsbestimmungen und sind daher allenfalls unwirksam. Im Ergebnis können betroffene Kunden regelmäßig zuviel bezahlte Beträge zurückfordern. Aigner Lehner Zuschin können Sie bei der Durchsetzung Ihrer allfälligen Ansprüche unterstützen.
Fragen richten Sie bitte an:
RA Dr. Georg Zuschin, MBA (g.zuschin@aigner-partners.at)
RAA Mag. Stefan Mansfeld (s.mansfeld@aigner-partners.at)
30.01.2025, RA Dr. Georg Zuschin, MBA
Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin
Keine Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber der Republik und dem Land Kärnten aus der Causa BUWOG
Im Jahr 2020 wurde von Aigner Lehner Zuschin Klage für die Mandantin CA Immobilien Anlagen AG gegen die Republik Österreich und das Bundesland Kärnten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien...