Zwangsmigration von PAN und BEST in VSN: Aigner Lehner Zuschin prüfen Ansprüche von Krypto-Anlegern
Über die Bitpanda-Plattform wurden 2018 der Token PAN (Pantos GmbH) und 2019 der Token BEST (Bitpanda GmbH) öffentlich angeboten. Angekündigt wurden unter anderem ein Multi-Blockchain-Token-System, Gebührenrabatte und ein Launchpad, später auch ein Mainnet. Nach unserem Kenntnisstand ist ein Start des für PAN angekündigten Mainnets oder des Launchpads nicht belegt. Nach den seit 16. Dezember 2021 geltenden Bedingungen der Bitpanda GmbH vermittelt der BEST keine Rechte über das Eigentum am Token hinaus, ausdrücklich auch kein Recht, Gebühren mit ihm zu bezahlen.
Im Juli 2025 wurden PAN und BEST durch den Token VSN ersetzt - aus unserer Sicht im Wege einer Zwangsmigration.
Seit 16. Juli 2025 können PAN und BEST auf der Plattform nicht mehr gehandelt werden. Der an BEST geknüpfte VIP-Status im Treueprogramm wurde eingefroren; die damit verbundenen Vorteile sind teils sofort, im Übrigen Ende 2025 entfallen. Alle auf der Plattform verbliebenen PAN und BEST sollten nach Ankündigung der Plattform am 16. Juli 2026 automatisch in VSN umgewandelt werden. Wer nicht tauschen wollte, konnte seine Token ab dem Handelsstopp nur noch in eine externe Wallet abziehen - ohne jede Handelsmöglichkeit auf der Plattform. Eine echte Wahl hatten die Anleger damit nicht.
Die Umtauschverhältnisse (1 BEST = 4,91 VSN, 1 PAN = 0,89 VSN) wurden einseitig festgelegt, und zwar nach dem 30-Tage-Durchschnitt der täglichen Schlusskurse bis 25. März 2025, knapp vier Monate vor dem Start von VSN am 16. Juli 2025; spätere Kursbewegungen blieben nach dem Whitepaper unberücksichtigt. Das halten wir für fragwürdig.
Für Anleger, deren Kursgewinne bisher steuerfrei waren, kann der Umtausch zudem diesen Vorteil gekostet haben.
Die für VSN angekündigte Vision Chain und das Launchpad sind im Whitepaper zum Umtausch 2025 nicht erwähnt.
Betroffen sind insbesondere Anleger, die
- im öffentlichen Angebot (ICO) im März und April 2018 Token PAN erworben haben,
- im öffentlichen Angebot (IEO) im Juli und August 2019 Token BEST erworben haben,
- PAN oder BEST später erworben haben oder
- ab Juli 2025 im Tausch gegen PAN oder BEST Token VSN erhalten haben.
Für betroffene Anleger kommen - je nachdem, wann und wie sie erworben haben - der Rücktritt vom Erwerb, Schadenersatz, auch für Nachteile aus dem Umtausch in VSN, und eine Haftung für das Whitepaper zum Umtausch 2025 in Betracht. Der Rücktritt, also die Rückzahlung gegen Rückgabe der Token, betrifft private Anleger aus den öffentlichen Angeboten 2018 und 2019, auch bei späterem Tausch in VSN. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
Unsere Kanzlei bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit, ein Erstgespräch zu vereinbaren und die Durchsetzung ihrer Ansprüche im Rahmen einer Gruppenintervention, die der Bündelung der Interessen der Anleger dient, prüfen zu lassen.
Wir vertreten auch den Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger (VfpgK) und wurden von diesem bereits mit der umfassenden rechtlichen Prüfung beauftragt.
19.10.2026, RA Mag. Lukas Aigner, RA Ivan Dimov LL.M.
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