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Geschädigtenvertretung gegen Finanzjongleur Thomas Friedrich

Aigner Lehner Zuschin + Partner Rechtsanwälte haben die Geschädigtenvertretung im Zusammenhang mit den Veranlagungsprodukten des deutschen Finanzjongleurs Thomas Friedrich übernommen.

Ausgehend von den bisher geprüften Unterlagen und Informationen muss davon ausgegangen werden, dass unter dem Deckmantel seriöser Produktgestaltung und Renditemöglichkeiten mit modernen derivativen Finanzprodukten ein pyramidenspielartiges rechtswidriges Umschichtungssystem betrieben worden ist bzw. die Verwaltung nur auf das generieren von Spesen in Form verdeckter Kursgebühren gerichtet war.

Die Geschädigtenrechte werden vorerst mit einer Zivilklage gegen Thomas Friedrich geltend gemacht, da eine von der Kanzlei Aigner + Partner Rechtsanwälte erstrittene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Möglichkeit einer Klage im Inland (Österreich) trotz ausländischen Sitzes des beklagten Schädigers ermöglicht. Das Urteil kann im EU-Ausland ohne Schwierigkeiten vollstreckt werden.

Aigner Lehner Zuschin 13.02.2017, RA Mag. Lukas Aigner

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