Geschlossene Fonds (MPC)
Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte vertreten seit Jahren erfolgreich Anleger, die durch Investments in geschlossene Fonds, vor allem in Schiffs-, Immobilien- und Versicherungsfonds, Schäden erlitten haben.
Insbesondere wurden hier erfolgreich Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlberatung bezüglich des Totalverlustrisikos, der Tatsache, dass allfällig erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden können, hohe Innen-provisionen an die Vermittler geflossen sind, die Fonds hohe Weichkosten aufweisen und etwa kein Sekundärmarkt besteht etc., geltend gemacht. Dem Hauptargument der Gegenseite, nämlich dass derartige Schadenersatzansprüche bereits verjährt wären, folgen die meisten Gerichte aufgrund der OGH-Judikatur nicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass laut Höchstgericht unterschiedliche Beratungsfehler einer getrennten Verjährungsfrist unterliegen („Trennungstheorie“). Erst vor kurzem hat Dr. Georg Zuschin, MBA für einen ehemaligen hochrangigen Manager, der in einen geschlossenen Schiffsfonds investiert hatte und bereits seit 2009 keine Ausschüttungen mehr erhalten hat, erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Dieser Anleger erhielt nicht nur das gesamte investierte Kapital zurück, sondern auch noch eine 4%ige Verzinsung p.a für eine Alternativveranlagung seit dem Investitionszeitpunkt. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde mittlerweile auch vom Berufungs-gericht bestätigt und wurde keine ordentliche Revision zugelassen.
Angesichts der „Trennungstheorie“ können Anleger daher nach wie vor erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend machen, da den meisten Anlegern bis zur Kontaktaufnahme mit einem auf Anlegerrecht spezialisierten Anwalt nicht bewusst ist, dass etwa hohe Innenprovisionen geflossen sind oder erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden können.