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Swaps/Derivatgeschäfte

OLG Wien bestätigt Rechtsansicht eines geschädigten Swap-Kunden

Aigner Lehner Zuschin + Partner Rechtsanwälte haben einen geschädigten Swap-Kunden in einem Rechtsstreit gegen eine Bank vertreten. Soeben hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass die Bank dem Kunden den gesamten Schaden zu ersetzen hat. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig.

Lesen Sie das vollständige Urteil hier:

Aigner Lehner Zuschin + Partner 13.04.2017, RA Mag. Lukas Aigner


Aigner + Partner Rechtsanwälte siegen in Swap-Prozess gegen HYPO Vorarlberg

Aigner Lehner Zuschin Rechtsanwälte haben einen deutschen Unternehmer im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit gegen die HYPO Vorarlberg vertreten. Gegenstand des Rechtsstreits war ein Swapgeschäft, welches dem deutschen Unternehmer zur Optimierung der Kreditbeziehung empfohlen worden war.

Das Handelsgericht Wien kommt in seinem Urteil vom 18.07.2016 zum Schluss, dass dem Kläger ein Bankprodukt empfohlen wurde, welches nicht seinen Interessen entsprochen hat. Die Bank hatte sich im Verfahren unter anderem auf einen Anfechtungsverzicht im Vertrag berufen. Diesem kommt laut Beurteilung des Handelsgerichts Wien jedoch keine Wirksamkeit zu, weil es sich um eine gröblich benachteiligende Bestimmung handelt, die noch dazu im Vertragswerk versteckt wurde (§ 879 Abs. 3 ABGB, §864a ABGB). Der Streitwert des Verfahrens liegt in Summe bei rund 1 Million Euro.

Das Swapgeschäft wurde mit dem Urteil aufgehoben, und die Bank wurde verpflichtet, dem Kunden bezahlte Beträge zurückzuerstatten. Die Bank ist aufgrund des Urteils auch nicht berechtigt, weitere Zahlungen aus dem Swapgeschäft vom Kunden zu fordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank hat dagegen Berufung an das Oberlandesgericht Wien erhoben.

Aigner Lehner Zuschin 11.10.2016, RA Mag. Lukas Aigner

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