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Stop Loss Klauseln

Aufgrund des Erstarkens des Schweizer Franken im Zuge der Finanzkrise haben Banken Kunden häufig empfohlen mittels eines so genannter Stopp Loss Auftrags die Fremdwährungskredite abzusichern. Viele Kunden haben im Lichte dieser vermeintlichen Absicherung auch davon Abstand genommen, eine Konvertierung des Kredites vorzunehmen.

Als die Schweizer Notenbank die Kursstützungsmaßnahmen am 15.01.2015 aufgegeben hat, kam es binnen relativ kurzer Zeit zu einem Erstarken des Schweizer Frankens auf ein Kursverhältnis von unter Euro Schweiz 1. Gerade Kunden, die auf Empfehlung der Banken so genannte Stopp Loss Aufträge deponiert hatten, wurden zu besonders schlechten Kursen von Schweizer Franken in Euro rückkonvertiert, und haben damit einen sehr hohen Schaden erlitten. Gerichtsgutachten zu Folge war ein Stopp Loss Auftrag ausgehend von der Marktsituation vor Aufgabe der Kursstützungsmaßnahmen durch die Schweizer Notenbank untauglich, um einen Kunden nachhaltig vor Verlustszenarien zu schätzen. Dieser Befund wurde auch in verschiedensten Privatgutachten bestätigt. Aigner Lehner Zuschin + Partner haben vor 15.01.2018, dem Zeitpunkt eines möglichen Verjährens der Ansprüche für zahlreiche österreichische Unternehmen aber darunter auch ausgegliederte Rechtsträger aus dem öffentlichen Bereich Klagen gegen verschiedene österreichische Banken eingebracht. Das Streitvolumen beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Die Klagen werden unterstützt von zahlreichen Sachverständigenexpertisen, im Rahmen derer auch diverse Abwicklungsschwächen im Bankenapparat aufgezeigt werden konnten.

Aigner Lehner Zuschin 18.01.2018, RA Mag. Lukas Aigner, RAA Mag. Nathalie Steidl

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