Wir beraten Sie gerne:
Büro Wien: +43-1-3619904
Büro Linz: +43-732-272850
SCROLL

Interventionen gegen Rechtsschutzversicherer wegen verweigerter Versicherungsdeckung

Versicherungsnehmer sind im Schadensfall häufig mit der unangenehmen Nachricht konfrontiert, dass der Versicherer die Deckung ablehnt. Gerade österreichische Versicherungsgesellschaften verwenden häufig ein überaus intransparentes Klauselwerk. Dabei werden verschiedene Regelungsschichten übereinander gelegt, sodass für den Kunden ein undurchdringliches Dickicht an Klauseln entsteht, welches es schwer macht, den eigentlichen vertraglichen Umfang der Deckung herauszufiltern. Hinzu kommt, dass Versicherungsgesellschaften sehr oft Vertriebsgehilfen (Versicherungsagenten) oder auch scheinbare Makler einsetzen, und sich die Darstellung dieser Vertriebsmittel im Rahmen der Besprechungen dann häufig nicht mit dem deckt, was letztendlich Gegenstand des schriftlichen Vertrages und Klauselwerks bildet. Häufig weichen in der Praxis die letztendlichen Polizzenbedingungen auch vom ursprünglichen Antrag ab, sodass sich für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, sich auf den Antrag zu berufen.

Die Juristen von Aigner Lehner Zuschin + Partner haben Versicherungsnehmer schon in verschiedensten Streitigkeiten begleitet, oftmals im Zusammenhang mit der klassischen Schadensversicherung, aber auch im industriellen Bereich wie etwa bei Juwelierversicherungen, Hotelversicherungen, und Haftpflichtversicherungen etc. Derartige Streitigkeiten erfordern eine besondere Erfahrung im Zusammenhang mit der Prozessführung. Prozessgegenständlich sind häufig völlig unterschiedliche Themen, je nachdem in welchem Bereich die Versicherung abgeschlossen wurde. Das erfordert besonderes Fingerspitzengefühl auch bei der Frage, welche Experten gegebenenfalls noch beizuziehen sind, um das bestmögliche Prozessergebnis für den Kunden zu erzielen. Häufig werden Aigner Lehner Zuschin + Partner auch von Maklergesellschaften beigezogen, um die Ansprüche von deren Kunden gegen das jeweilige Versicherungsunternehmen durchzusetzen.

Aktuelles von Aigner Lehner Zuschin

Newsletter

Presse

News

Zum Newsarchiv