Musterklagen gegen die Ergo Versicherung wegen der Lebensversicherung "Rocket"
Wie die Tageszeitung Kurier berichtete, haben Aigner Lehner Zuschin + Partner die erste Musterklage gegen die ERGO Versicherung AG im Zusammenhang mit der von dieser angebotenen indexgebundenen Lebensversicherung „Rocket V“ eingebracht. Die aus der „Rocket Versicherungsreihe“ stammende Lebensversicherung „Rocket V“ wurde als Garantieprodukt mit sensationeller Garantie-Verzinsung im Sparbuchvergleich angepriesen und als risikoarmes Anlageprodukt vertrieben. Dass die Auswahl des Garantiegebers durch die ERGO Versicherung auf das zum damaligen Zeitpunkt bereits wirtschaftlich angeschlagenen Volksbank AG fiel, diese zudem auch Emittentin der dem Produkt zugrundeliegenden Anleihe ist und die vermeintliche Garantie sohin für den Anleger keinen Mehrwert schafft, war für einen durchschnittlichen Anleger weder aus den Werbeprospekten noch aus den Versicherungsbedingungen erkennbar. Dieser Umstand stellt einerseits eine Verletzung der Bestimmungen des Versicherungsvertrages dar, andererseits wurde das Anlegerpublikum massiv in die Irre geführt. Es bestand in Wahrheit weder eine werthaltige Garantie noch eine gesetzliche Einlagensicherung, der „Sparbuchvergleich“ war daher völlig unangebracht und täuschend.
Im Juli 2015 wurde die Volksbank AG in eine „good bank“ (Volksbank Wien AG) und eine „bad bank“ bzw. „Abbaugesellschaft“ (immigon portfolioabbau AG) aufgespaltet. Die der klagsgegenständlichen „Rocket“ Versicherungsreihe zugrundeliegenden Anleihen wurden der Abbaugesellschaft Immigon zugeordnet. Da die tatsächliche Auszahlung der „garantierten“ Leistung am Ende der Vertragslaufzeit von der – nicht gesicherten – Zahlungsfähigkeit der Immigon abhängt, sind die Anleger mit einem massiven Verlustrisiko konfrontiert, welche mit der seinerzeitigen werbemäßigen Darstellung des Produktes nicht in Einklang steht. Da die im Zuge eines groß angelegten Rückkaufprogrammes von der Immigon angebotenen „Rückkaufangebote“ deutlich unter den von den Anlegern einbezahlten Beträgen lagen, von einer Verzinsung ganz zu schweigen, sind die Anleger gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen um Ihre Ansprüche aus den Versicherungsverträgen zu waren.
Gerne stellen wir Ihnen auf Mail-Anfrage unter office@aigner-partners.at weitere Informationen zur Verfügung.
Aigner Lehner Zuschin 24.2.2016, RA Mag. Lukas Aigner