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US-amerikanische Ablebens-Versicherungspolizzen

Investments in US-amerikanische Ablebensversicherungs-Polizzen sind deutlich riskanter als von den Produktinitiatoren und Beratern dargestellt. Dies betrifft etwa auch die obligatorischen Genussscheine der Rechnungskreise I - III der Kathrein & Co Life Settlement GmbH.

Wir haben diese Produkte unter die Lupe genommen und intervenieren mittlerweile auf Basis fundierter Gutachten für unsere Mandanten:

Im Wesentlichen wurde den Kunden mitgeteilt, dass diese Ansprüche auf den Erlös aus einem Pool von US-amerikanischen Ablebensversicherungs-Polizzen erwerben. Diese würden zu günstigen Bedingungen eingekauft werden (da der Referenzpreis für den Kauf der Polizze der niedrigere Rückkaufspreis der Versicherung sei) und sogar die Höhe der Ablaufleistung der jeweiligen Polizze stehe mit der Versicherungssumme von Anfang an fest. Sobald ein Versicherungsnehmer aus dem Leben scheidet, würde eine Ausschüttung am Ende des jeweiligen Quartals erfolgen. Die Substanz würde jedenfalls erhalten bleiben, „da Menschen ja nicht ewig leben können und die Lebensprognosen sehr konservativ berechnet seien.“ Zudem sei im Gegensatz zum Erwerb einer einzelnen Polizze auch kein Klumpenrisiko gegeben, da ja mehrere Polizzen gezeichnet würden. Auch seien die Produkte gegen Krisen resistent, da es ja nicht von den Märkten abhänge, ob Menschen aus dem Leben scheiden.

Im Laufe der Zeit wurden die Genussscheininhaber jedoch damit konfrontiert, dass mangels Fälligkeiten von Polizzen das ausstehende Genussscheinvolumen den Wert des Polizzen-Portfolios zuzüglich der vorhandenen Liquidität überstiegen hat. Damit ist nun davon auszugehen, dass an die Investoren der Genussscheine weniger als das ursprünglich eingesetzte Kapital zurückfließt. Die Investoren wurden somit damit konfrontiert, dass sie nicht nur eine geringere Rendite als prognostiziert erhalten würden, sondern auch, dass sogar ein Teil ihres investierten Kapitals verloren gehen könne (im schlimmsten Fall droht sogar ein Totalverlust). Bedenkt man, dass mit einer Alternativveranlagung rund 4% p.a. zu erwirtschaften gewesen wäre, ist nachvollziehbar, dass die meisten Investoren mit einem hohen Schaden konfrontiert sind.

Bei den meisten von uns untersuchten Modellen waren die Informationsunterlagen unrichtig und irreführend. Es wurde insbesondere über folgende Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt:

  • Prognoserisiko
  • Blind-Pool-Risiko
  • Zweitmarktrisiko
  • Währungsrisiko
  • Kein Sekundärmarkt
  • Totalverlustrisiko
  • Steuerliches Risiko
  • Provisionen
  • Weichkosten
  • Marktzyklisches Risiko
  • Gegenseitige Haftung der Rechnungskreise

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob den Produktinitiatoren (etwa der Kathrein & Co Life Settlement GmbH) nicht bereits bei Auflage der Fonds bekannt sein musste, dass es sich beim US-Lebensversicherungs-Polizzen-Markt um einen sehr problematischen Markt handelt. Vor allem hätte den Initiatoren wohl bekannt sein müssen, dass einer der größten Käufer von US-Lebensversicherungs-Polizzen im Herbst 2004 aufgrund massiver Betrugsvorgänge Insolvenz anmelden musste. Dies führte damals zu einem Schaden in Höhe von rund 1 Milliarde Dollar, wovon über 24.000 Geschädigte betroffen waren. Auch in Österreich wurden einige Großeinvestoren geschädigt. Zudem gab es bereits seit Anfang 2000 kritische Artikel in diversen Medien, wonach diese Branche ausnehmend betrugsanfällig sei.

Insbesondere hätte den Produktinitiatoren auch auffallen müssen, dass ihr Hauptvermittler für die Polizzen meist auch ein Nostro-Geschäft betrieben hat und daher große Interessenkonflikte bestanden. Dies führt dazu, dass für die Fonds nur die “schlechten“ Polizzen abfielen. Zudem haben sehr viele Ärzte Gefälligkeitsgutachten erstellt, in welchen die Gesundheitsverfassung der Versicherungsnehmer viel schlechter - als tatsächlich gegeben - dargestellt wurde. Außerdem waren auch die Sterbetafeln, auf deren Basis die Lebenserwartungen kalkuliert wurden, veraltet. Zudem hat es sich teilweise so verhalten, dass die Polizzen-Vermittler willkürlich Personen aufgesucht und diese zum Abschluss einer Versicherung überredet haben; deren Prämien haben die Vermittler selbst finanziert und die Polizzen dann nach einigen Jahren einfach zu „günstigen Preisen“ aufgekauft. Wesentlich ist freilich auch, dass der Emittent nach der Emission überhaupt kein Risiko mehr hatte, da er nicht selbst investiert war und so lediglich Interesse an einem unkomplizierten Erwerb von Polizzen und einem schnellen Vertrieb der Fonds hatte.

So verwundert es etwa nicht, dass beim Rechnungskreis III der Kathrein & Co Life Settlement GmbH von 16 Lebensversicherungen bisher erst drei abgereift sind. Bezüglich der verbleibenden 13 Lebensversicherungen verhält es sich so, dass die Versicherungsnehmer im Durchschnitt bereits 92,6 Jahre alt sind. Dass dies völlig unrealistisch ist, sollte jedem einleuchten.

Da wir bereits eine Vielzahl an Geschädigten gegen die Emittentin sowie Vermögensberater vertreten, können wir die Kräfte kostenökonomisch bündeln. Gerne stehen wir für weiterführende Informationen (insbesondere unter: g.zuschin@aigner-partners.at; tel. 01/3619904) zur Verfügung.

Aigner Lehner Zuschin 12.09.2017, RA Dr. Georg Zuschin

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