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Verlust der Kapital- und Höchststandsgarantie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen der FWU Life Insurance (vormals: Skandia)

Bei gewissen fondsgebundenen Lebensversicherungen der FWU Life Insurance (z.B. Life time Smart Dolphin oder Skandia Lady’s First) wurden die der Versicherung zugrundeliegenden Fonds mittlerweile aufgelöst ohne dass Nachfolgefonds mit gleichen Eigenschaften aufgelegt wurden. Das Problem ist, dass gemäß den Versicherungsbedingungen daher die Kapital- und Höchststandsgarantie entfällt. Gerade diese Garantie war jedoch für die meisten Versicherungsnehmer ausschlaggebend für den Erwerb der Versicherung.

Das Investment der Versicherungsnehmer soll auf neue entwickelte Konzepte umgeschichtet werden. Bis dahin wird das Geld in einen anderen Fonds (Deutsche Flooting Rate Notes) ohne Kapital- und Höchststandsgarantie angelegt, sofern betroffene Versicherungsnehmer bis 30.06.2017 keine gegenteilige Rückmeldung gegeben haben. Zudem haben die meisten fondsgebundenen Produkte auch schlecht performt.

Es gibt jedoch einen Ausweg aus dieser für die meisten Versicherungsnehmer unbefriedigenden Situation, sodass Versicherungsnehmer bei Auflösung des Vertrages zumindest die gesamten einbezahlten Prämien zurückerhalten sollten (allenfalls auch mit einer Verzinsung). Die ist sehr sinnvoll, weil die aktuellen Rückkaufwerte in der Regel weit unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen.

Wir vertreten jedenfalls bereits mehrere Versicherungsnehmer in diesem Zusammenhang. Durch die Bündelung der Interessen vieler Mandanten in der anwaltlichen Intervention sind wir in der Lage, sehr effizient vorzugehen. Gerne stehen wir für weiterführende Informationen (insbesondere unter g.zuschin@aigner-partners.at; Tel.: 01/3619904) zur Verfügung.

Aigner Lehner Zuschin + Partner 01.09.2017, RA Dr. Georg Zuschin

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